Verhütung, Wahlen, Polizei

Diese Volksbegehren gehen am Montag an den Start

Ab Montag hat man wieder eine Woche lang die Gelegenheit, einige Volksbegehren zu unterzeichnen. Fünf gehen an den Start. Darum geht es:
Newsdesk Heute
12.06.2026, 08:55
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Insgesamt fünf Volksbegehren können ab Montag wieder unterzeichnet werden. Dafür hat die Bevölkerung eine Woche lang Zeit. Die geforderten Maßnahmen reichen von einem neuen Feiertag bis hin zu mehr Polizei, berichtet der ORF.

Damit die Themen im Nationalrat behandelt werden, benötigt es insgesamt 100.000 Unterschriften. Unterzeichnen könne man die Volksbegehren in beliebigen Eintragungslokalen im Bundesgebiet. Aber auch digital ist eine Unterschrift möglich. Eine mehrmalige Unterzeichnung ist aber nicht gestattet.

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Neuer Feiertag und mehr Polizei

Die erste Initiative kommt von dem pensionierten Richter und mehrfachen Bundespräsidentschaftskandidaten Martin Wabl. Er will, dass der Karfreitag zum Feiertag erklärt wird. Ein anderes Volksbegehren beschäftigt sich mit der Nationalrats- und Bundespräsidentenwahl. Hier soll eine Wahlpflicht eingeführt werden.

Den Personalmangel bei der Polizei will die Initiative der sozialdemokratischen Polizeigewerkschafter bekämpfen. Geht es nach dem Vorhaben, soll per Verfassungsgesetz eine von der Wohnbevölkerung abhängige Mindestzahl an Polizisten sichergestellt werden.

Zudem sollen leistungsgerechte Gehälter, bessere Arbeits- und Dienstbedingungen sowie ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen für Aus- und Fortbildungen eingeführt werden.

Verhütung soll gratis werden

Das vorletzte Volksbegehren beschäftigt sich mit dem Thema Verhütung. Diese soll dadurch gratis werden. Heißt: In Drogerien und Apotheken soll man Kondomen, Lecktücher, hormonelle sowie nicht hormonelle Verhütung und die Pille danach kostenlos erhalten. Des Weiteren setzt man auf umfassende sexualpädagogische Aufklärung in den Bildungseinrichtungen.

Mehr Transparenz im Parlament fordert die letzte Initiative. Geschehen soll dies über die bereits installierte, aber noch nicht zum Einsatz gekommene elektronische Abstimmungsanlage. Es soll gesetzlich verankert werden, dass das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten dokumentiert und auf der Parlamentshomepage namentlich veröffentlicht wird.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 12.06.2026, 08:59, 12.06.2026, 08:55
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