Experte klärt über Falle auf

Diesen Airbnb-Fehler solltest du auf keinen Fall machen

So manch einer verdient sich durch das Vermieten einer Wohnung via Airbnb und Konsorten etwas dazu. Doch ein Steuerexperte warnt vor einigen Fehlern.
Michael Rauhofer-Redl
31.08.2025, 16:00
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Gästezimmer auf Airbnb vermieten, handgemachte Produkte auf Etsy verkaufen oder mit ein paar Instagram-Posts die Urlaubskasse aufbessern: Was für viele wie ein unkomplizierter Nebenverdienst klingt, kann steuerlich schnell ernst werden. In Österreich gibt es mittlerweile fast 50.000 aktive Airbnb-Angebote – davon über 11.000 in Wien, wo Gastgeber im Schnitt rund 26.200 Euro jährlich verdienen.

Auch der private Online-Handel boomt: Laut einer Studie der Johannes-Kepler-Universität Linz haben 37 Prozent der Österreicher im vergangenen Jahr gebrauchte Waren verkauft – im Schnitt verdiente jede Person damit knapp 240 Euro, der Gesamtumsatz belief sich auf rund 600 Millionen Euro Umsatz. Diese Dimensionen werfen eine entscheidende Frage auf: Ab wann wird aus einem Hobby eigentlich eine steuerpflichtige Tätigkeit und was heißt das für Sidehustler?

Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass das Thema längst im Visier der Behörden steht: Dort laufen aktuell hunderte Verfahren gegen Influencer wegen mutmaßlichem Steuerbetrug im Ausmaß von rund 300 Millionen Euro – allein in Nordrhein-Westfalen. "Auch wenn einige von ihnen mutmaßlich mit Kalkül agiert haben: Viele unterschätzen, wie schnell steuerliche Pflichten greifen können", warnt Edin Salihodzic, Gründer der Wiener Steuerberaterfirma Team23 gegenüber "Heute". "Diese Zahlen zeigen: Plattform-Nebenverdienste sind längst Teil des Alltags und damit oft steuerlich relevanter als man denkt."

Ab wann Nebeneinkünfte in Österreich steuerpflichtig werden

Die Möglichkeiten, sich nebenbei etwas dazuzuverdienen, waren noch nie so vielfältig – ob durch Social Media, die Sharing Economy oder eigene Online-Shops. Viele betrachten diese Einkünfte als harmloses "Taschengeld" und melden sie nicht. Oft fehlt das Wissen, ab wann ein Hobby tatsächlich als selbstständige Tätigkeit oder Gewerbe gilt.

Genau hier setzt die seit 1. Jänner 2024 geltende Meldepflicht nach DAC7 an: Plattformen wie Airbnb, Etsy oder Instagram liefern dem Finanzamt automatisch detaillierte Umsatzdaten ihrer Nutzer. Dadurch ist klar nachvollziehbar, wie viel und wie regelmäßig jemand verdient und damit auch, ob Steuerpflicht besteht.

Einkommensteuer fällt für Selbstständige ab einem Jahreseinkommen von 13.308 Euro an. Die für unselbstständig Erwerbstätige relevante Lohnsteuer wird bereits ab 11.000 fällig. Doch wie sieht die Situation für Arbeitnehmer aus, die sich gelegentlich etwas dazuverdienen?

Unregelmäßige Einnahmen sind bis 730 Euro im Jahr steuerfrei, und auch nur, wenn sie unregelmäßig und ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgen. Übersteigen nun die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis und der Freibetrag die Grenze von 12.000 Euro, so ist Steuer abzuführen. "Viele glauben fälschlicherweise, dass sie unter 13.308 Euro automatisch auf der sicheren Seite sind – das stimmt so nicht, da schon vorher Sozialversicherungs- oder Gewerbeanmeldungspflichten entstehen können", betont Salihodzic. "Die neuen Meldepflichten machen solche Irrtümer sofort sichtbar und können im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen, Strafen und Zinsen führen."

Team23-Gründer Edin Salihodzic
zVg

Steuerfallen und wie man sie vermeidet

Laut dem Team23-Gründer entstehen die meisten Probleme, weil Einnahmen und Pflichten unterschätzt werden. "Es sind oft nicht die großen Fehler, die oft zu Problemen führen, sondern die kleinen Versäumnisse – und die summieren sich schnell", erklärt Salihodzic.

Wer Nebeneinkünfte erzielt, sollte deswegen jede Einnahme genau dokumentieren, alle Belege sorgfältig aufbewahren und frühzeitig klären, wie die Tätigkeit steuerlich einzuordnen ist. Besonders tückisch sind regelmäßige Einnahmen, egal wie klein, denn sie können rasch Gewerbe- oder Sozialversicherungspflichten auslösen. Kritisch wird es auch, wenn die Meldung erst auf Nachfrage erfolgt: Dann drohen die von Salihodzic erwähnten Nachzahlungen, Strafen und Zinsen.

Vorbereitet statt überrascht

Um teure Überraschungen zu vermeiden, rät Salihodzic, schon vor Beginn einer Tätigkeit oder Saison eine grobe Kalkulation des voraussichtlichen Jahresumsatzes und -gewinns zu erstellen sowie Einnahmen und Ausgaben klar zu trennen. Eine rechtzeitige Anmeldung des Gewerbes und der Sozialversicherung ist ebenso wichtig wie die Erfassung von Sachleistungen.

Besonders entscheidend ist jedoch, sich rechtzeitig professionelle Unterstützung zu holen: Ein Prognosegespräch mit einer Steuerberatung verschafft Klarheit über die steuerliche Einordnung, macht Risiken frühzeitig sichtbar und hilft dabei, Rücklagen richtig zu planen. Gleichzeitig können dabei oft auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die ohne Beratung ungenutzt bleiben würden. "Viele sind überrascht, wie sehr sich ein frühzeitiges Gespräch auszahlt – sowohl finanziell als auch in puncto Sicherheit", erklärt Salihodzic.

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