Mit einem Schulterzucken nahm Kabarettist Günther Paal, besser bekannt als Gunkl, am Donnerstag seine Verurteilung entgegen. Äußerlich blieb der 64-Jährige gewohnt stoisch, obwohl ihm das Wiener Gericht gerade drei Jahre unbedingte Haft aufgebrummt hatte. Laut seinem Anwalt sei er vom Urteil dennoch "getroffen und überrascht" gewesen. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger nahm er die Entscheidung an.
Nach einer fast vierstündigen Verhandlung verkündete der Schöffensenat um 14.15 Uhr das Urteil. Gunkl wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie des Besitzes und der Weitergabe von Kindesmissbrauchsmaterial schuldig gesprochen. Zudem muss er dem Opfer 5.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Vor Gericht bekannte sich der Kabarettist schuldig. Das Missbrauchsmaterial habe er aus dem Darknet bezogen. Insgesamt ging es um 19 Videos und 950 Bilder. "Das war eine Zeit, da war ich in einem Strudel. Es wurde uferlos", erklärte er.
Auf die Frage, weshalb er sich nach dem Konsum des Materials nicht um eine Therapie bemüht hatte, antwortete Gunkl: "Ich hab gedacht, ich habs im Griff. Diese Idee hat sich als Irrtum erwiesen." Mittlerweile habe er zwei Therapiesitzungen absolviert.
Bei der Strafbemessung berücksichtigte das Gericht unter anderem Gunkls Unbescholtenheit, sein Geständnis, die Selbstanzeige und die begonnene Therapie. Allerdings betonte der Richter, dass die Selbstanzeige nicht aus schlechtem Gewissen erfolgt sei, sondern um eine Erpressung zu beenden.
Erschwerend wertete der Senat den langen Tatzeitraum, die Vielzahl der Delikte und das besonders junge Alter des Opfers. Auch Äußerungen Gunkls, wonach der Missbrauch das Opfer nicht gestört oder ihm sogar gefallen habe, bezeichnete der Richter als problematisch.
Neben dem Kabarettisten wurden auch zwei Frauen, Mutter und Tochter, wegen schwerer Erpressung verurteilt. Die Mutter erhielt zwei Jahre und drei Monate Haft, die Tochter zwei Jahre und neun Monate. Gemeinsam müssen sie Gunkl die erpressten 159.000 Euro zurückzahlen.
Trotz der äußerlich stoischen Reaktion traf der Schuldspruch Gunkl offenbar schwer. Sein Verteidiger vermutet hinter der Entscheidung eine "generalpräventive Wirkung" des Gerichts.
Der Anwalt will versuchen, für seinen Mandanten eine Fußfessel zu erreichen, sobald nur noch 24 Monate Reststrafe offen sind. Ob das bei Sexualstraftätern überhaupt möglich ist, blieb zunächst unklar. Auch eine bedingte Entlassung wäre denkbar.
Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.