Jetzt trifft’s auch die E-Card: Ab 15. November 2025 steigt das Serviceentgelt kräftig – von bisher rund 13,80 Euro auf satte 25 Euro. Das entspricht einer Teuerung um fast 80 Prozent.
Die Gebühr wird laut Arbeiterkammer automatisch eingehoben – entweder direkt vom Arbeitgeber oder etwa vom AMS, wenn man arbeitslos ist.
"Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2026 ist im November 2025 fällig", bestätigt die Arbeiterkammer. Die Zahlung erfolgt jedes Jahr am 15. November.
Aber: Nicht alle müssen zahlen. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist – etwa wegen geringem Einkommen oder chronischer Krankheit – kommt auch um die E-Card-Gebühr herum.
Übrigens: Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr. Und umgekehrt.
Die E-Card gilt in Österreich bei allen Vertragsärzten. Im Ausland funktioniert die Rückseite der Karte – also die Europäische Krankenversicherungskarte – in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz, Liechtenstein, Nordmazedonien, Zypern (griechischer Teil) und Großbritannien.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro mss man sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchsbescheinigung ("Behandlungsschein") holen.
Und vor Reisen in die Türkei muss man einen Auslandsbetreuungsschein bei Arbeitgebern oder der ÖGK beantragen – und diesen dann vor Ort in einen Behandlungsschein umtauschen.