Rechtsstreit nach Kontrolle

"Echte Polizistinnen" – Lenker stritt um Dienstnummern

Ein Autofahrer geriet in einen Streit mit der Polizei, nachdem er in eine Kontrolle geraten war und die Dienstnummern gefordert hatte.
Aram Ghadimi
04.11.2025, 07:15
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Eine gewöhnliche Verkehrskontrolle im Juni 2023 führte zu einem langen Rechtsstreit, der zuletzt auch den Verwaltungsgerichtshof beschäftigte. Die zentrale Frage in der Auseinandersetzung zwischen einem aufgebrachten Autofahrer und der Polizei: Wann müssen Beamtinnen und Beamten der Polizei ihre Dienstnummer angeben?

"Mit Polizeijacke und Tellerkappe adjustierte Exekutivorgane"

Spätabends, am 4. Juni 2023 um 21:16 Uhr, standen plötzlich "zwei mit Polizeijacke und Tellerkappe adjustierte Exekutivorgane" am Straßenrand und winkten einen Lenker, der gerade vorbeifuhr, zu einer Kontrolle. Der Mann, ein Diplomingenieur aus Niederösterreich, verlangte sofort die Dienstnummern und die Dienststelle der Einsatzkräfte. Diese wollten jedoch zuerst seine Identität überprüfen.

Der Lenker begann die Amtshandlung mit seinem Telefon aufzuzeichnen und rief kurzerhand beim Polizeinotruf an, weil er "Bedenken über die Echtheit der einschreitenden Exekutivorgane" hatte. Nachdem er aufgelegt hatte, fragte er erneut nach den Dienstnummern – erfolglos.

Seitens der Polizei erklärte man, dass man "die geforderten Daten am Ende der Amtshandlung bekannt geben" würde und forderte den Mann auf, sofort seine Papiere zu übergeben. Erst dann überreichte er diese "einer der Polizistinnen". Eine Diskussion entbrannte.

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Visitenkarte, kariertes Zettelchen nach 25 Minuten

Rund 18 Minuten nach Beginn der Amtshandlung traf eine zweite Streife ein, wohl zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort. Nach circa 25 Minuten, gegen 21:41, erhielt der Mann schließlich die gewünschten Daten: Eine beteiligte Polizistin übergab ihm ihre Visitenkarte, auf der sie Dienstposten, Datum, Uhrzeit und den Grund 'Verkehrskontrolle' vermerkt hatte. Die zweite Beamtin händigte einen karierten Zettel mit ihrer Dienstnummer und der Dienststelle aus. Wütend fuhr der Betroffene davon und klagte später beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.

Tatsächlich sah das Gericht eine Verletzung der Richtlinien-Verordnung (§ 9 RLV) und gab der Beschwerde des Lenkers statt. In der Begründung hieß es, dass die Polizei zu lange mit der Bekanntgabe der Dienstnummern gewartet habe, denn: "Eine Gefährdung der Aufgabe könne über 25 Minuten nicht argumentiert werden." Der betroffene Fahrer hatte also recht bekommen – doch dann legte die Landespolizeidirektion Niederösterreich Revision ein.

"Auffälliges Verhalten"

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wies jedoch die Revision der Polizei zurück. Der Fall landete am Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Angesichts des "äußerst ungewöhnlichen und auffallenden Verhaltens der mitbeteiligten Partei" – der Mann filmte, zweifelte an der Echtheit der Polizistinnen und rief den Notruf – sei die Gefährdung der ordnungsgemäßen Durchführung der Amtshandlung plausibel gewesen, hielt der VwGH fest.

Die obersten Verwaltungsrichter argumentieren, dass zwar die Bekanntgabe der Dienstnummer grundsätzlich "so bald wie möglich" erfolgen müsse, doch dürfe sie "bei Gefährdung der Aufgabenerfüllung" auch nach Abschluss der Kontrolle erfolgen.

Im Ermessen der Polizei

Dann der Knackpunkt: Wann solch eine Gefährdung vorliege, sei aber "aus dem Blickwinkel der einschreitenden Exekutivbeamten" zu beurteilen. Daher sei es zulässig gewesen, die Dienstnummern erst am Ende der Kontrolle auszuhändigen. "Nach den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls liegt keine Verletzung des § 9 RLV vor", heißt es im VwGH-Entscheid. Die Revision der Polizei war laut VwGH rechtens.

Der Verwaltungsgerichtshof hob schließlich die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts auf. Das Fazit des Höchstgerichts: Die Beamtinnen haben nicht rechtswidrig gehandelt. Ob das Gericht anders entschieden hätte, wenn der betroffene Lenker etwas besonnener geblieben wäre, bleibt offen.

{title && {title} } agh, {title && {title} } Akt. 04.11.2025, 08:14, 04.11.2025, 07:15
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