Die Hoffnung auf ein Ende der Zeitumstellung müssen die Menschen in Österreich vorerst begraben. Die Bundesregierung hat die Termine für die kommenden Jahre festgelegt. Damit steht fest, wann die Uhren bis einschließlich 2031 im Frühjahr vorgestellt und im Herbst wieder zurückgedreht werden. Eine Abschaffung ist damit weiterhin nicht in Sicht.
Für heuer steht die nächste Änderung bereits unmittelbar bevor: In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober 2026, endet die Sommerzeit. Um 3.00 Uhr werden die Uhren wieder auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Du bekommst dadurch eine Stunde Schlaf geschenkt. Im März 2027 geht es dann wieder in die andere Richtung.
Die neue Verordnung umfasst fünf Kalenderjahre. Die Umstellung erfolgt wie bisher jeweils am letzten Sonntag im März und am letzten Sonntag im Oktober. Im Frühjahr wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt, im Herbst geht es eine Stunde zurück. Im Frühjahr wird um 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Im Herbst wird um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Die Termine für 2027 bis 2031 wurden im Rahmen einer Verordnung der Bundesregierung beschlossen. Zuständig ist Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Die Regelung setzt die europäischen Vorgaben zur Sommerzeit in österreichisches Recht um.
Alle Termine auf einen Blick
Sommerzeit beginnt: 28. März 2027, 26. März 2028, 25. März 2029, 31. März 2023, 30. März 2031
Winterzeit beginnt: 25. Oktober 2026, 31. Oktober 2027, 29. Oktober 2028, 28. Oktober 2029, 27. Oktober 2030, 26. Oktober 2031
Die neue Regelung bedeutet nicht, dass Österreich selbst über eine dauerhafte Sommer- oder Winterzeit entschieden hat. Vielmehr werden die von der Europäischen Union vorgegebenen Umstellungstermine national festgeschrieben. Die EU veröffentlicht diese Daten jeweils für mehrere Jahre im Voraus. Österreich muss sie anschließend in einer eigenen Verordnung festlegen.
Die Bundesregierung begründet die Verordnung mit dem reibungslosen Funktionieren des europäischen Binnenmarkts. Wenn die Mitgliedstaaten ihre Uhren an unterschiedlichen Tagen umstellen würden, könnte das etwa den grenzüberschreitenden Verkehr und den Handel erschweren. Laut den Regierungsunterlagen entstehen durch die neue Verordnung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Die jährliche Zeitumstellung ist in der EU seit Jahren umstritten. Bereits 2018 legte die EU-Kommission einen Vorschlag vor, der die saisonale Umstellung beenden sollte. Das Europäische Parlament stimmte 2019 dafür, dass die Mitgliedstaaten künftig selbst festlegen können, ob sie dauerhaft Sommer- oder Winterzeit verwenden. Eine Einigung im Rat der EU blieb jedoch aus.
Ein wesentlicher Streitpunkt ist die Sorge, dass unterschiedliche nationale Entscheidungen zu einem Flickenteppich aus verschiedenen Zeitzonen und Zeitregelungen führen könnten. Im Februar 2026 beauftragte die EU-Kommission eine Studie zur Zeitumstellung. Wann die Verhandlungen über eine mögliche Abschaffung wieder aufgenommen werden, ist derzeit offen. Bis dahin bleibt es also beim gewohnten Ablauf: Zweimal im Jahr wird an der Uhr gedreht. Für die nächsten fünf Jahre stehen die Termine bereits fest.