In Wien mussten sich die Eltern eines Mädchens vor dem Landesgericht verantworten. Demnach soll der Vater (39) das Kind misshandelt haben. Die 30-jährige Mutter war als Beitragstäterin angeklagt. Laut Anklage habe sie nichts gegen die Übergriffe ihres Partners unternommen, berichtet "ORF Wien".
Der besagte Fall ging auf den Februar 2025 zurück. Damals suchte die Mutter mit dem wenige Monate alten Kind einen Arzt auf. Dieser überstellte das Baby sofort an ein Spital, wo mehrere neue Verletzungen sowie ältere Frakturen nachgewiesen wurden.
Laut dem Gerichtsmediziner habe "gewaltsame Fremdeinwirkung" zu den Frakturen geführt. Auch von "Rotier- und Schleuderbewegungen" war die Rede. Demnach seien dem Mädchen zweimal die Beine verdreht worden.
Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe bereits beim Verhandlungsauftakt Ende Mai zurückgewiesen. Sie könnten sich die Verletzungen nicht erklären. Der Vater sagte, dass er "definitiv unschuldig" sei. Die Vorwürfe bezeichnete der 39-Jährige als "skandalös". Auch die Mutter will mit der Misshandlung des Mädchens nichts zu tun haben. Sie habe "dafür gesorgt, dass es meinem Kind gut geht".
Schon die Geschichte wie sich das Paar kennenlernte, ist kurios. Demnach sei es bei einem Freigang des 39-Jährigen zum ersten Treffen der beiden gekommen. Das Strafregister des Angeklagten soll bereits vier Verurteilungen wegen diverser Gewaltdelikte aufweisen. Zuletzt saß er bis März 2025 eine längere Freiheitsstrafe in einer Justizanstalt ab.
Während eines Hafturlaubs soll es dann zur Zeugung der Tochter gekommen sein. Ab Herbst 2024 soll er dann drei von vier Wochenenden bei seiner Lebensgefährtin verbracht haben. Der Anklage zufolge soll es in diesen Zeiträumen zu den Misshandlungsvorfällen gekommen sein.
Schlussendlich war der Richterin klar: "Einer von ihnen beiden war’s." Dennoch ließe sich die Täterschaft nicht feststellen, weshalb beide Elternteile freigesprochen wurden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dennoch wurde der 39-Jährige zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt, da er seine damalige Partnerin geohrfeigt hatte – auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Die betroffene Tochter ist inzwischen fast zwei Jahre alt und lebt bei Pflegeeltern. Physisch habe sie sich von den erlittenen Verletzungen erholt, schwere Dauerfolgen werden seitens des Gerichtsmediziners ausgeschlossen.