Der Mord an einer 64-jährigen Pensionistin auf dem Friedhof Baumgarten sorgte in Wien für Entsetzen. Monate nach der Tat kommt der Fall erneut vor Gericht: Am 9. September muss sich eine zweite 14-Jährige wegen Beitrags zum Mord verantworten.
Das Opfer war im Februar auf dem Friedhof unterwegs und kannte die spätere Täterin nicht. Es hatte zuvor weder einen Streit noch einen Konflikt zwischen den beiden gegeben. Die damals 14-jährige Jugendliche griff die Pensionistin von hinten an und tötete sie – "Heute" berichtete.
Die Haupttäterin wurde bereits im Juni zu acht Jahren Haft verurteilt und außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Nun steht die Rolle einer damaligen Freundin der Täterin im Mittelpunkt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die ebenfalls 14-Jährige wegen Beitrags zum Mord angeklagt, berichtet die "Krone". Die Anklage ist bereits rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Schon beim Prozess gegen die Haupttäterin kamen Details über die Beziehung der beiden Jugendlichen ans Licht. Die Täterin berichtete damals von Mordgedanken, die sie bereits länger beschäftigt haben sollen. Diese Fantasien soll sie mit ihrer Freundin geteilt haben. Auch True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller sollen eine Rolle in ihrer Lebenswelt gespielt haben.
Der Freundin soll die Jugendliche auch von ihren Mordgedanken erzählt haben. Die Gleichaltrige habe sie daraufhin laut den Vorwürfen dazu "aufgemuntert", die Tat tatsächlich zu begehen.
Die nun Angeklagte war bereits vor dem ersten Prozess als Beschuldigte geführt worden. Während der Hauptverhandlung belastete die mittlerweile verurteilte Täterin ihre damalige Freundin mit ihren Aussagen zusätzlich.
Für die Staatsanwaltschaft Wien bildeten diese Angaben schließlich die Grundlage für die Anklage, wie "Puls24" zuerst berichtete.
Die Haupttäterin lebte zum Zeitpunkt der Tat in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. Die Tatwaffe hatte sie kurz vor dem Angriff gekauft.
Nach der Tötung fotografierte die Jugendliche den Leichnam. Die Aufnahmen verschickte sie anschließend an mehrere Personen – darunter auch an die nun angeklagte 14-Jährige.
Da auch die zweite Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt war, kommt im Falle einer Verurteilung das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Über den Fall entscheidet deshalb kein Geschworenengericht. Die 14-Jährige muss sich am 9. September vor einem Jugend-Schöffengericht verantworten.
Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.