Viele Österreicher konnten es in den vergangenen Tagen beobachten, das anhaltende Winterwetter sorgte dafür, dass Fahrzeugdächer von Eis und Schneehaufen bedeckt wurden. Diese können allerdings auch gefährlich werden, warnt der ARBÖ in einer Aussendung.
Denn diese könnten sich – gerade bei milder werdenden Temperaturen – während der Fahrt lösen und andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Daher solle man das eigene Fahrzeug vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis befreien.
Demnach könnten sich besonders auf Lkw-Planen oder Dächern von leichten Nutzfahrzeugen massive Eisplatten bilden, die dann auf andere Verkehrsteilnehmer krachen könnten. Der ARBÖ erinnert daran, dass auch Lkw-Fahrer dazu verpflichtet sind, ihr Fahrzeug von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien.
Laut dem Kraftfahrgesetz ist der Lenker auch verpflichtet, darauf zu achten, dass die Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker, Rücklichter sowie Scheinwerfer in funktionstüchtigem Zustand befinden. Bei Missachtung drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.
Der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, Johann Kopinits, weist außerdem darauf hin, dass mit Schneehaufen auf dem Fahrzeugdach nicht gefahren werden darf. "Wenn ich ein Fahrzeug in Betrieb nehme, habe ich generell die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht zu Schaden kommen", so der Experte.
Daher sei das Fahren mit einer Schneehaube bzw. einer Eisplatte auf dem Wagen nicht erlaubt. Zudem sei zu berücksichtigen, dass das beliebte Warmlaufenlassen des Motors im Stand, also noch vor Antritt der Fahrt, verboten ist und ebenfalls bestraft werden kann.