Israel-Hass

Eklat um Palästinenserstand auf Christkindlmarkt

Ein Stand auf einem Berliner Weihnachtsmarkt hat Israel von der Landkarte gelöscht. Laut den Betreibern existiere das Land nicht.
Newsdesk Heute
30.11.2025, 23:00
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Aufregung um einen Palästinenserstand auf dem Berliner Christkindlmarkt am Alexanderplatz. Dort werden Geschirr, Tücher, Kappen, Ohrringe, Armbänder und Halsketten angeboten. Erstmal nichts Ungewöhnliches, sieht man jedoch genauer hin, offenbart sich ein anderes Bild.

Zum einen ist auf zahlreichen Produkten das Melonensymbol, welches für Palästinenser zu sehen. Des Weiteren sind viele Artikel mit arabischen Schriftzügen versehen. Für Aufruhr sorgt allerdings eine Halskette, die den Umriss von einem Land zeigt, welches in eine palästinensische Flagge gehüllt ist.

Betreiberin droht Reporterin

Das Problem: Zu der Fläche gehört auch israelisches Gebiet. Auf Nachfrage der "Bild" wollte sich der Verkäufer nur auf Englisch äußern. Er meinte, dass die Halskette das Gebiet von Palästina zeige, Israel existiere ihm zufolge nicht. Auch seine Chefin sei dieser Ansicht.

Zu der "Bild"-Journalistin meinte sie, dass sie von Palästina sei und demnach ihre Produkte Palästina zeigen würden. Man solle doch zu einem israelischen Stand gehen und den Betreibern dort sagen, dass sie Palästina in die Landkarte einzeichnen sollen, so die Frau. Dem Bericht zufolge soll sie dann angefangen haben, die Reporterin zu filmen und mit der Polizei gedroht haben.

Keine Straftat

Laut der Zeitung soll das Bezirksamt Mitte gemeint haben, dass man auf die Zusammensetzung der Stände und ihrer Waren keinen Einfluss habe. Hier sei der Gesamtveranstalter des Weihnachtsmarktes zuständig. Dieser sei für eine Stellungnahme jedoch nicht erreichbar gewesen, hieß es in dem Bericht.

Seitens der Berliner Polizei sagte man gegenüber der "Bild", dass "allein die Leugnung des Staates Israel oder dessen Existenzrecht, ohne Bezug zu verbotenen Organisationen, wie z.B. der Hamas oder Samidoun", keine Straftat darstellen würden.

Lediglich das Ordnungsamt könne im Rahmen einer Gewerbeordnung eingreifen. Dies würde jedoch nur geschehen, wenn Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, die öffentliche Sicherheit oder die Ordnung bestünden.

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