Seit mehreren Monaten befindet sich der gefallene Signa-Mogul René Benko in Untersuchungshaft. Seit seiner Festnahme am 23. Jänner dieses Jahres wurde diese stets verlängert. Am Donnerstag fand die nächste Haftprüfungsverhandlung statt. Das Ergebnis: René Benko muss weiterhin in U-Haft bleiben.
Damit erfüllte sich die Hoffnung des Pleitiers, nach über fünf Monaten hinter Gittern in Freiheit zu kommen, nicht. Denn die Haftrichterin geht nach wie vor von Tatbegehungsgefahr aus. Benko muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben.
Nachdem die Untersuchungshaft zuletzt am 6. Mai fortgesetzt worden war, stellte die Verteidigung vergangene Woche einen Antrag auf Enthaftung. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragte die Fortsetzung der Untersuchungshaft, dies auch wegen Fluchtgefahr, wobei das Gericht vom Vorliegen diese Haftgrundes nicht ausgeht.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien setzte bei der Verhandlung am Donnerstag die Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr für zwei weitere Monate fort. Spätestens am 26 August muss folglich die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden.
Erst am Dienstag veröffentlichte die WKStA einen Bericht über die bisherigen Ermittlungen. Für Beobachter wird eine Anklage gegen Benko – dieser bestreitet sämtliche Vorwürfe – damit immer wahrscheinlicher. Es gilt die Unschuldsvermutung.