"Hat zugegeben"

Erneut angeklagt! Überraschende Wende im Marius-Prozess

Seit über zehn Tagen läuft der Prozess gegen Marius Borg Høiby in Oslo. Nun sorgt eine weitere Anklage für neue Spannung im Gerichtssaal.
Heute Entertainment
03.03.2026, 15:36
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Neue Wendung im Prozess gegen Marius Borg Høiby. Der älteste Sohn von Mette-Marit stand bereits massiv unter Druck, nun kommt eine weitere Anklage hinzu.

Kurz vor Beginn der Verhandlung Anfang Februar war der 29-Jährige erneut festgenommen worden. Im Raum standen Vorwürfe wegen Körperverletzung und Bedrohung mit einem Messer, ein Vorfall, der sich in seiner Wohnung abgespielt haben soll.

"Zusätzliche Anklage wird im Hauptverfahren behandelt"

Schon bisher sieht sich Høiby mit 38 Anklagepunkten konfrontiert, darunter auch vier Fälle von Vergewaltigung nach norwegischem Recht. Während des laufenden Verfahrens befindet er sich in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Petar Sekulic hatte früh klargestellt, dass sein Mandant kooperiere: "Er ist auch einverstanden damit, dass die zusätzliche Anklage im Hauptverfahren behandelt wird."

Neue Vorwürfe

Wie unter anderem die norwegischen Zeitungen "Aftenposten" und "Verdens Gang" berichten, wurde die Anklage nun präzisiert. Demnach geht es lediglich um rücksichtsloses Verhalten sowie um einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot.

Dazu erklärte Sekulic: "Das hat er immer zugegeben. Es sind die Anklagepunkte wegen Messerbedrohung und Körperverletzung, die er nicht zugegeben hat. Und diese hat die Staatsanwaltschaft auch fallen gelassen." In den neuen Anklagepunkten findet sich von einer Messerbedrohung oder Körperverletzung tatsächlich nichts mehr.

Eine Gerichtszeichnung zeigt Marius Borg Høiby (Mitte) flankiert von den Verteidigern Ellen Holager Andenaes und Petar Sekulic am ersten Tag des Prozesses gegen ihn in Oslo. Aufgrund gerichtlicher Auflagen ist es verboten, Fotos von Høiby aus dem Gerichtssaal zu zeigen.
APA-Images / AFP / OLE BERG-RUSTEN

"Element der Gewalt" bleibt Thema

Staatsanwalt Sturla Henriksbø bestätigte die Entwicklung, machte jedoch deutlich: "Der Punkt, der sich auf Körperverletzung bezieht, wurde nicht in die Anklageschrift aufgenommen, aber das Element der Gewalt ist in den Punkt eingebettet, der sich auf rücksichtsloses Verhalten bezieht."

Zudem betonte er die Bedeutung einer gemeinsamen Verhandlung: "Wenn diese Sachverhalte jetzt nicht formell behandelt worden wären, wären sie nach Abschluss der Hauptverhandlung in der Schwebe geblieben." Man sei daher zufrieden, einen Weg gefunden zu haben, auch diese Aspekte im laufenden Prozess zu klären.

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