Der Fall rund um Walter bzw. Waltraud P. sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Jetzt gibt es die nächste brisante Entwicklung: Die ehemalige Wiener Rotlicht-Größe soll ihre Haftstrafe in einem Männergefängnis absitzen.
Im Dezember 2025 war P. am Wiener Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurden zwölf Monate aus einer früheren Verurteilung nach dem Verbotsgesetz widerrufen. Damit sind insgesamt 32 Monate zu verbüßen.
Nun flatterte die Aufforderung zum Strafantritt ins Haus. Binnen eines Monats soll P. eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt beziehen.
Verteidiger Nikolaus Rast schlägt Alarm. "Dass eine Frau dort gut aufgehoben ist, wage ich zu bezweifeln", erklärt er. Er habe "Angst um die körperliche Unversehrtheit meiner Mandantin". Der Anwalt will deshalb verhindern, dass P. tatsächlich in der Josefstadt hinter Gitter muss. Er hat einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel, eingebracht.
Gerade angesichts überfüllter Gefängnisse hält Rast diese Lösung für sinnvoller als die Unterbringung in einem Mehrpersonenhaftraum. Eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus.
Der Fall hatte im Herbst 2025 für heftige Debatten gesorgt. Der frühere Stundenhotelbetreiber, der als Walter geboren wurde, hatte seinen Personenstand auf weiblich ändern lassen. Ein entsprechendes Gutachten war dafür vorgelegt worden.
P. erklärte damals offen, eine bevorstehende Haftstrafe lieber in einem Frauengefängnis absitzen zu wollen. Durch den weiblichen Geschlechtseintrag stand zudem plötzlich ein früherer Pensionsantritt im Raum.
Die Behörden nahmen den Fall daraufhin genauer unter die Lupe. Schließlich wurde die Änderung des Geschlechtseintrags wieder rückgängig gemacht. P. legte dagegen ein Rechtsmittel ein.
Damit ist die Sache aber noch lange nicht erledigt. Am 3. November ist am Wiener Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung angesetzt. Dort soll geklärt werden, ob die Voraussetzungen für den weiblichen Geschlechtseintrag tatsächlich vorliegen.
Rast betont, dass aus seiner Sicht sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die damalige Änderung erfüllt gewesen seien. "Dann wird sich klären, ob Waltraud Waltraud oder Walter ist", sagt der Strafverteidiger.
Die nun zu verbüßende Haft hängt mit einer Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zusammen. P. hatte zwischen 2015 und 2023 in WhatsApp-Gruppen unter anderem Bilder von Adolf Hitler sowie Texte und Kommentare verbreitet, mit denen Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert wurden.
Auch antisemitische Nachrichten sowie Inhalte, in denen die Ermordung von Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnt oder gutgeheißen wurden, waren Gegenstand des Verfahrens. P. bekannte sich vor Gericht schuldig. Im Dezember folgte die rechtskräftige Verurteilung.
Ausgerechnet die Frage, die den Fall seit Beginn begleitet, ist damit weiter offen: Ob aus Walter rechtlich wieder Waltraud wird, entscheidet sich nun vor Gericht. Für den bevorstehenden Haftantritt hat die Justiz ihre Entscheidung aber bereits getroffen – P. soll in die Männerhaft.