Nächster Showdown vor Gericht zwischen ORF und Ex-Chef Roland Weißmann. Am Mittwoch standen sich erneut der ehemalige General und sein früherer Arbeitgeber gegenüber – es ist bereits das dritte Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht im Mega-Streit um rund vier Millionen Euro.
Diesmal ging es um die Haftung für etwaige Schäden, die durch eine Aussendung der ORF-Stiftungsräte im März 2026 verursacht wurden. Brisanter Inhalt: Im Schreiben wurden die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Weißmann öffentlich gemacht. Weißmann fordert diesmal fast schon bescheidene 30.000 Euro vom Sender, denn er sieht sich bekanntlich – nicht zuletzt um die jetzt über 3.000 Chats veröffentlichten Chats – vollends entlastet und als Opfer einer von langer Hand geplanten Intrige gegen ihn.
"Die Frage ist, ob es nicht nur um eine Rechtsfrage geht", wollte der Richter gleich zu Beginn kurzen Prozess machen. Doch Weißmann-Anwalt Oliver Scherbaum bat darum, auf den erst vor Kurzem eingebrachten Schriftsatz der ORF-Anwälte replizieren zu dürfen und erklärte, dass der ORF mit der Aussendung "existenzgefährdende Vorwürfe" gegen seinen Mandanten öffentlich machte, obwohl es eigentlich eine klare anderslautende Abmachung gegeben hätte. Bei seinem freiwilligen Rücktritt würden die Gründe dafür nie öffentlich gemacht werden.
"Diese Einigung gab es nie", widersprach der ORF-Anwalt. Es habe lediglich das Angebot gegeben, doch die Stiftungsräte – allen voran Heinz Lederer und Gregor Schütze – ließen sich darauf nicht ein. Sollte es tatsächlich eine Einigung gegeben haben, die die Aussendung rechtswidrig gemacht hat, "könne er das nicht heute entscheiden", so der strenge und etwas schmallippige Rat.
Der Richter vertagte: Weißmann-Anwalt Oliver Scherbaum darf nun seinen Schriftsatz einbringen und dem Gericht alle Dokumente und Beweise vorlegen, die die angebliche Abmachung belegen. Dabei geht es auch um die Vorladung etwaiger Zeugen, wie etwa die involvierten Stiftungsräte. Auch die beklagte Partei soll ihre Sicht der Dinge nochmal per Schriftsatz vorbringen dürfen.
Nach zehn Minuten war das Anwalts-Sparring im Saal 25 bereits vorbei. Danach schoss Scherbaum vor versammelter Medienmeute gegen die Stiftungsräte. "Ich weiß, dass wir uns geeinigt haben. Weil ich war dabei!" Für ihn sei auch die Rechtsfrage eine klare Sache: "Betriebliche Interna sind nicht an die Öffentlichkeit zu tragen", betonte er.
Über die veröffentlichten Chats zeigte sich sein Mandant übrigens "nicht glücklich", da jetzt "Menschen in der Straßenbahn darüber sprechen" würden. "Aber erstmals sehen wir ganz deutlich, dass sich die Vorwürfe in Luft auflösen werden und die mediale Vorverurteilung gegen Roland Weißmann völlig falsch war." Die Frage, wie viele Verfahren es in der erbitterten Endlos-Causa denn noch geben soll, brachte ihn zum Schmunzeln. "Wenn es so weiter geht, wird es noch eine Vielzahl sein."