Schuldig der Wiederbetätigung

Wirt bietet Eiernockerl am 20. April an: 2.640 € Strafe

Ein Tullner Würstelstandler bot jahrelang am 20. April Eiernockerl an. Ein Schwurgericht verurteilte ihn wegen Wiederbetätigung.
Victoria Carina  Frühwirth
26.09.2026, 06:00
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Ein vermeintlich harmloser Tagesteller hat für einen Würstelstandler aus Tulln nun heftige Folgen. Der 60-Jährige musste sich am Landesgericht St. Pölten vor einem Schwurgericht verantworten. Der Grund: Er bot am 20. April Eiernockerl mit Salat an.

Eiernockerl assoziiert mit Hitler

Wie die Bezirksblätter berichten, soll der Gastronom das Gericht seit 2022 immer wieder genau an diesem Datum angeboten haben. Der 20. April ist der Geburtstag Adolf Hitlers. In rechtsextremen Kreisen werden Eiernockerl mit grünem Salat als dessen angebliche Leibspeise dargestellt.

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Besonders problematisch für den Angeklagten: Seine Wochenkarte veröffentlichte er auch auf Facebook. Damit waren die Angebote öffentlich sichtbar.

Anwalt: Angeklagter ist "guter Dodel"

Der Würstelstandler bestritt vor Gericht allerdings jede rechte Gesinnung. Nach seinen Angaben hätten sich Kunden die Eiernockerl sogar gewünscht. Vom Zusammenhang mit Hitler und dessen Geburtstag habe er nichts gewusst.

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Auch sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Er bezeichnete seinen Mandanten laut Bezirksblättern als "guten Dodel" und erklärte, dieser sei "relativ einfach gestrickt". Der Mann würde jeden bedienen, unabhängig von dessen Herkunft.

Ganz zufällig waren Eiernockerl offenbar auch an anderen auffälligen Tagen auf der Karte: Laut Bericht wurden sie 2025 noch zweimal zusätzlich angeboten, im Jahr davor viermal.

Vierstellige Geldstrafe, 8 Monate bedingte Haft

Für die Geschworenen reichte das dennoch nicht aus, um die Vorwürfe auszuräumen. Sieben der acht Geschworenen stimmten für einen Schuldspruch.

Der bisher unbescholtene 60-Jährige wurde wegen Wiederbetätigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.640 Euro sowie zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seinen Würstelstand darf der Tullner jedenfalls weiterführen. Der Entzug der Gewerbeberechtigung wurde vom Gericht bedingt nachgesehen.

VF,26.09.2026, 06:00
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