Finanzamt hält Hand auf

Plötzlich 10.000 Euro Schulden – Frau weiß nicht weiter

Eine Niederösterreicherin soll mehr als 10.000 Euro zurückzahlen, obwohl das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Nun weiß sie nicht mehr weiter.
Newsdesk Heute
25.09.2026, 16:36
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Eine Frau aus Niederösterreich soll mehr als 10.000 Euro an das Finanzamt zurückzahlen, obwohl die Behörde ihr die erhöhte Familienbeihilfe zuvor weiter bewilligt hatte. Der Fall von Marlene T. aus dem Bezirk Krems wirft eine wichtige Frage auf: Was passiert, wenn eine Behörde selbst einen Fehler macht und Betroffene deshalb Geld erhalten, das ihnen rechtlich nicht zusteht?

Die 26-Jährige hatte seit 2015 erhöhte Familienbeihilfe bezogen. Nach einem Arbeitsversuch ab September 2024 wurde sie im Frühjahr 2025 erneut medizinisch begutachtet. Obwohl sie nach eigenen Angaben gleichzeitig eine schriftliche Mitteilung über die weitere Bewilligung bis 2028 erhielt, forderte das Finanzamt im August 2026 insgesamt 10.050,20 Euro zurück. Das Ministerium bestätigte gegenüber "Heute" einen Bearbeitungsfehler.

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Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Die Betroffene hat Rechtsmittel eingelegt. Ein weiteres Gutachten soll klären, ob sie seit September 2024 tatsächlich als erwerbsunfähig galt. Bis dieses Ergebnis vorliegt, setzt das Finanzamt laut Ministerium keine Maßnahmen zur Eintreibung der Summe.

Selbst ein Fehler des Finanzamts kann teuer werden

Die rechtliche Grundlage für solche Rückforderungen findet sich in Paragraf 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes. Demnach müssen Personen Familienbeihilfe zurückzahlen, wenn sie diese zu Unrecht erhalten haben. Entscheidend ist grundsätzlich, ob die Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt waren – nicht, ob die betroffene Person den Fehler selbst verursacht hat.

Das bedeutet: Auch wer das Geld gutgläubig erhalten und bereits für Miete, Lebensmittel oder Medikamente ausgegeben hat, ist nicht automatisch von der Rückzahlung befreit. Die Rechtsprechung hält fest, dass weder ein Verschulden der Empfänger noch die Verwendung der erhaltenen Beträge allein eine Rückforderung ausschließt. Selbst wenn die falsche Auszahlung ausschließlich durch einen Fehler des Finanzamts zustande kam, kann eine Rückzahlungspflicht bestehen.

Im Fall von Marlene T. ist allerdings noch nicht endgültig geklärt, ob sie die erhöhte Familienbeihilfe für den fraglichen Zeitraum tatsächlich zu Unrecht bezogen hat. Genau diese Frage soll das neue medizinische Gutachten beantworten.

Was Betroffene gegen eine Rückforderung tun können

Wer einen Rückforderungsbescheid erhält und damit nicht einverstanden ist, kann dagegen Beschwerde einlegen. Dafür gilt im Regelfall eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids. Die Beschwerde muss beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden. Dabei sollte die betroffene Person nachvollziehbar darlegen, warum sie die Entscheidung für falsch hält, und entsprechende Unterlagen beilegen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer bloßen Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe und einem Bescheid. Eine Mitteilung über die Auszahlung ist rechtlich nicht dasselbe wie ein Bescheid, der einen Anspruch verbindlich feststellt. Deshalb kann eine frühere Mitteilung allein eine spätere Rückforderung nicht verhindern.

Wer die Forderung grundsätzlich anerkennt, aber finanziell nicht in der Lage ist, den Betrag auf einmal zu bezahlen, sollte sich über mögliche Zahlungserleichterungen informieren. Bei Steuerschulden können unter bestimmten Voraussetzungen Ratenzahlungen oder Stundungen beantragt werden. Ob und in welcher Form solche Erleichterungen bei einer konkreten Rückforderung von Familienbeihilfe möglich sind, muss im Einzelfall mit dem Finanzamt geklärt werden.

In Härtefällen kann eine Rückforderung entfallen

Das Gesetz sieht auch eine Möglichkeit vor, in besonderen Fällen auf die Rückforderung zu verzichten. Nach Paragraf 26 Absatz 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes kann die Oberbehörde das Finanzamt anweisen, von einer Rückforderung abzusehen, wenn diese unbillig wäre. Das ist allerdings keine automatische Befreiung und bedeutet nicht, dass jede finanzielle Notlage ausreicht.

Gerade bei hohen Forderungen sollten Betroffene deshalb rasch prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Dazu gehört auch, ob die Voraussetzungen für die Rückforderung überhaupt vorliegen und ob eine außergewöhnliche Härte geltend gemacht werden kann.

Für Marlene T. bleibt die Entscheidung vorerst offen. Ihr Fall zeigt, dass ein schriftliches Schreiben der Behörde und das Vertrauen auf eine Auszahlung allein noch keine Garantie dafür sind, dass das Geld behalten werden darf. Ob sie die 10.050,20 Euro tatsächlich zurückzahlen muss, hängt nun vor allem vom Ergebnis der neuerlichen medizinischen Begutachtung und der weiteren rechtlichen Prüfung ab.

red,25.09.2026, 16:36
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