"Ich stehe vor den Trümmern meiner finanziellen und gesundheitlichen Existenz." Marlene T. (26) aus dem Bezirk Krems ist verzweifelt. Das Finanzamt Österreich fordert von ihr über 10.000 Euro an Familienbeihilfe zurück. Das Finanzamt hätte es monatelang irrtümlich überwiesen.
Für die Niederösterreicherin ist die Summe kaum zu stemmen. Nach eigenen Angaben lebt sie derzeit von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe und kommt auf rund 1.300 Euro im Monat. 520 Euro davon gehen allein für die Miete drauf. "Ich habe das Geld nicht, ich lebe am Existenzminimum", sagt sie im "Heute"-Gespräch.
Seit 2015 bezieht die 26-Jährige nach eigenen Angaben wegen ihrer gesundheitlichen Situation erhöhte Familienbeihilfe. Bei ihr sei ein Behinderungsgrad von 50 Prozent festgestellt worden. Regelmäßig musste überprüft werden, ob die Voraussetzungen weiter vorliegen.
Trotz ihrer gesundheitlichen Probleme wollte Marlene wieder versuchen zu arbeiten. Im September 2024 startete sie deshalb einen Arbeitsversuch und nahm einen Teilzeitjob im Verkauf an. Das Arbeitsverhältnis endete im Dezember 2025 aus Einsparungsgründen beim Arbeitgeber, wie sie sagt.
Im Jahr 2025 wurde die Niederösterreicherin erneut medizinisch begutachtet: "Da habe ich einen Zettel bekommen, dass ich selbsterhaltungsfähig bin, also arbeitsfähig bin. Ich habe aber auch ein Dokument vom Finanzamt bekommen, dass ich bis 2028 die erhöhte Familienbeihilfe weiter bewilligt bekomme."
Marlene verließ sich darauf. "Welcher Bürger würde an einem schriftlichen Bescheid einer staatlichen Finanzbehörde zweifeln?", fragt sie. Das Geld habe sie für Miete, Medikamente, Lebensmittel und andere Grundbedürfnisse verwendet.
Im August 2026 kam dann der Schock über FinanzOnline: 10.050,20 Euro soll die 26-Jährige auf einmal zurückzahlen. Laut Behörde hätten die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe bereits seit September 2024 nicht mehr vorgelegen.
"Ich bin eine behinderte Bürgerin und soll jetzt über 10.000 Euro auf einmal zurückzahlen für einen Fehler, den das Finanzamt gemacht hat", ärgert sich Marlene. Das Finanzministerium bestätigt auf "Heute"-Anfrage tatsächlich einen Bearbeitungsfehler.
Es heißt, im März 2025 sei eine Begutachtung durch das Sozialministeriumservice veranlasst worden. Dabei habe sich ergeben, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe bereits seit September 2024 nicht mehr vorgelegen hätten. Die Auszahlung wurde trotzdem nicht gestoppt. "Bedauerlicherweise wurde seitens des Finanzamt Österreichs die weitere Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe daraufhin nicht eingestellt", heißt es aus dem Ministerium.
Bei einer internen Überprüfung im Mai 2026 sei der Fehler entdeckt und rückwirkend korrigiert worden. Das habe laut Ministerium eine gesetzlich zwingende Rückforderung ausgelöst.
Ob Marlene die mehr als 10.000 Euro tatsächlich bezahlen muss, ist aber noch offen. Auf "Heute"-Anfrage schreibt das Finanzministerium: "Der Rückforderungsbescheid ist aktuell nicht rechtskräftig, da der zu Grunde liegende Sachverhalt – eine Erwerbsunfähigkeit seit September 2024 – von einem neuerlichen Gutachten des Sozialministeriumservice, das in Folge der eingebrachten Rechtsmittel veranlasst wurde, abhängig ist."
Und weiter: "Bis zum Vorliegen des Gutachtens – das zeitnahe erwartet wird – werden seitens des Finanzamtes jedenfalls keinerlei Einbringungsmaßnahmen gesetzt." Marlene muss die riesige Summe also vorerst nicht zurückzahlen.
Für Marlene bleibt die Situation belastend. "Ich brauche Hilfe", sagt sie. "Ich habe die Familienbeihilfe schriftlich bewilligt bekommen und das Geld für meinen Lebensunterhalt und für Medikamente verwendet. Ich habe keine 10.000 Euro herumliegen."
Jetzt entscheidet ein neues Gutachten darüber, ob Marlene die 10.050,20 Euro tatsächlich zurückzahlen muss.