Die EU will endgültig Schluss machen mit russischem Gas: Das Europaparlament hat am Mittwoch in Straßburg einen Fahrplan beschlossen, der den Importstopp fixiert. Spätestens ab 1. November 2027 soll kein Gas mehr aus Russland in die EU kommen – weder über Pipelines noch als Flüssiggas (LNG), der Ausstieg soll in den kommenden zwei Jahren schrittweise erfolgen.
Nach Angaben der EU-Kommission lag der Anteil von russischem Pipeline-Gas und LNG im vergangenen Jahr bei rund 19 Prozent der Gasimporte der 27 Mitgliedstaaten. Monatlich entsprechen die Einfuhren fossiler Energieträger aus Russland – Gas und ein kleinerer Anteil Öl – laut Kommission einem Wert von rund 1,5 Milliarden Euro.
Losgehen soll es mit einem Verbot für neue Verträge mit Russland. Dieses greift sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes – erwartet wird das im Frühjahr des kommenden Jahres.
Ein weiterer Schritt betrifft kurzfristige Lieferverträge: Rund ein Drittel der russischen Gasimporte Europas läuft über solche Vereinbarungen, die leichter kündbar sind. Diese Lieferungen sollen dem Entwurf zufolge bereits im kommenden Jahr auslaufen – LNG bis 25. April, Pipeline-Gas bis 17. Juni 2026.
Für langfristige Verträge sind längere Übergänge vorgesehen. Bei LNG gilt als Stichtag der 1. Januar 2027 – dieses Datum ist auch in den EU-Sanktionen gegen Russland vorgesehen. Pipeline-Lieferungen sollen noch bis Herbst 2027 möglich sein: Der Termin liegt zwischen 30. September und 1. November, abhängig davon, wie voll Europas Gasspeicher sind.
In Deutschland würde damit eine Inbetriebnahme der Nordstream-Pipelines endgültig vom Tisch sein. Andere Länder könnten in den nächsten zwei Jahren aber weiterhin größere Mengen aus Russland beziehen – insbesondere Ungarn und die Slowakei. Beide wurden in den Verhandlungen überstimmt und haben bereits angekündigt, gegen den Ausstieg zu klagen.
Im Gesetz ist zudem eine Notfallklausel vorgesehen: Ruft ein EU-Staat eine Energiekrise aus, kann er bei der Kommission eine befristete Ausnahme vom Importverbot beantragen. In diesem Zeitraum könnte dann über kurzfristige Verträge wieder russisches Gas fließen. Eine Ausnahme soll die Kommission laut Einigung aber nur zulassen, wenn sie "strikt notwendig" ist.
Formell fehlt nun noch die Zustimmung des Rats der 27 EU-Staaten – die Mehrheit dafür gilt jedoch als sicher. Anders als Sanktionen ist der Ausstieg juristisch als EU-Gesetz angelegt und damit dauerhaft.