Es ging ihr ums Prinzip. Eine Frau hatte über die Weihnachtsfeiertage 2019 eine Woche in einem Fünf-Sterne-Hotel im Nobel-Skiort Alta Badia gebucht. Das Gesamtpaket kostete sie 5.700 Euro.
Doch jedes Mal, wenn sie beim Abendessen im Hotelrestaurant nach einem Glas Leitungswasser fragte, wurde ihre Bitte abgelehnt. Es werde ausschließlich Mineralwasser serviert, erklärte man ihr. Kostenpunkt: Sieben Euro pro 0,75-Liter-Flasche.
Nachdem das Hotel die ganze Woche über "uneinsichtig" blieb zog die Urlauberin schließlich vor Gericht. Sie forderte 2.700 Euro Entschädigung für den "wirtschaftlichen Schaden und seelischen Schmerz", wie italienische Medien berichten.
Sie argumentierte, Wasser sei ein "universelles Menschenrecht". Leitungswasser müsse in einem Hotelrestaurant genauso selbstverständlich sein wie Bettwäsche im Bett, ein warmes Zimmer oder Seife im Badezimmer.
Doch schon in erster und zweiter Instanz wurde ihre Klage abgewiesen. Jetzt bestätigte auch Italiens oberstes Gericht die Entscheidungen der Vorinstanzen.
Die Richter stellten klar: In Italien gibt es kein Gesetz, das Restaurants oder Hotels verpflichtet, ihren Gästen Leitungswasser zu servieren. Wer Leitungswasser wünsche, könne einfach auf Flaschenwasser verzichten und sich selbstständig welches besorgen, so das Gericht. Ein Vertragsbruch liege daher nicht vor.
Der Rechtsstreit um ein paar Gläser Wasser dürfte der Frau letztlich wohl deutlich mehr als jede Mineralwasserrechnung im Hotel gekostet haben.