Eine Angehörige machte am 26. Juni in einem Reihenhaus am Rand von Marchtrenk eine schreckliche Entdeckung. Sie fand die 40-jährige Bewohnerin mit massiven Blutungen. Auch ihr zehn Jahre älterer Ehemann befand sich im Haus.
Der 50-Jährige hatte jedoch nicht selbst die Rettung gerufen. Das, obwohl er später einräumte, dabei gewesen zu sein, als es zu den tödlichen Verletzungen seiner Frau gekommen war. "Er saß nur daneben", berichtet die "Kronen Zeitung".
Gegenüber den Ermittlern gab der Mann sexuelle Handlungen zu. Er spricht von einem "Unfall" während eines "Sexspiels". Seine Schilderungen sollen laut den bisherigen Ermittlungen allerdings nicht zum Verletzungsmuster der 40-Jährigen passen.
Der vorläufige Obduktionsbericht spricht von mehrfacher stumpfer Gewalt gegen den Bauch und den Genitalbereich. Hinweise auf scharfe oder spitze Gegenstände gibt es derzeit offenbar nicht. Wie die massiven äußeren und inneren Verletzungen genau entstanden, muss die Gerichtsmedizin nun rekonstruieren.
"Ein Frauenkörper hält viel aus, man kann sich kaum vorstellen, was passiert sein muss, dass solche Verletzungen entstanden sind", zitiert die "Kronen Zeitung" aus Ermittler- und Strafverfolger-Kreisen.
Durch die Gewalt wurde laut den bisherigen Erkenntnissen ein großes Blutgefäß geöffnet. Die Frau verlor innerhalb kürzester Zeit große Mengen Blut und verblutete binnen Minuten.
Als die durch eine Angehörige alarmierten Rettungskräfte eintrafen, konnten sie nur noch ihren Tod feststellen. Ob ein früherer Notruf ihr Leben hätte retten können, ist unklar.
Die Obduktion führte schließlich zur Festnahme des bisher unbescholtenen 50-Jährigen am 2. Juli. Gegen ihn besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge.
Die 40-Jährige soll zum Zeitpunkt des Geschehens schwer betrunken und dadurch womöglich nicht mehr in der Lage gewesen sein, sich zu wehren oder ihren Willen klar auszudrücken. Die genaue Auswertung ihres Blutalkoholwertes steht noch aus.
Auch der bislang unbescholtene Beschuldigte gibt an, stark alkoholisiert gewesen zu sein. Er könne sich deshalb nicht mehr genau an die Ereignisse erinnern. Ob die Frau den sexuellen Handlungen ursprünglich zugestimmt hatte und was danach geschah, ist weiter Gegenstand der Ermittlungen.
Am Mittwoch wird der 50-Jährige erneut dem Haftrichter vorgeführt. Dabei prüft ein Richter, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft weiterhin vorliegen oder der Verdächtige freigelassen werden muss.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihm zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.