Wolfgang Brandstetter, ehemaliger Justizminister Österreichs, hat sich am Donnerstag in seinem Prozess wegen falscher Zeugenaussage "nicht schuldig" bekannt. Nun steht fest, dass das Gericht dem Ex-Politiker zustimmt.
Er wurde am Wiener Landesgericht mit der Begründung freigesprochen, dass kein Vorsatz nachweisbar gewesen sei. Es sei "nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar, dass Sie vorsätzlich falsch ausgesagt haben", stellte Richter Christoph Kraushofer fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig – der Staatsanwalt meldete dagegen Rechtsmittel an.
Konkret wurde dem ehemaligen ÖVP-Minister vorgeworfen, dass er am 31. März 2022 als Auskunftsperson im U-Ausschuss vorsätzlich tatsachenwidrig behauptet habe, dass er sein privates Handy am 25. Februar 2021 nicht herausgeben hat können, da es zu Hause gelegen sei.
Das Telefon hätte am besagten Tag im Verfassungsgerichtshof (VfGH) sichergestellt werden sollen. Brandstetter hatte sein Telefon aber gar nicht daheim gelassen, wie eine spätere Auswertung der Daten zeigte – es lag in seinem Büro im VfGH. Deshalb unterstellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck Brandstetter eine vorsätzliche Falschaussage.
Naturgemäß wies Brandstetter die Beschuldigung von sich zurück. Er habe zum Zeitpunkt der Aussage im U-Ausschuss eine Lungenentzündung gehabt, wollte aber nicht auf seine Aussage verzichten. "Mich mit medizinischen Attesten entschuldigen, das kommt nicht gut", erklärte er und führte weiter aus, dass er an diesem Tag "definitiv krank" gewesen war. Brandstetter habe Luftprobleme gehabt und sich nicht voll konzentrieren können.
Darüber hinaus gibt Brandstetter an, aufgrund eines Unfalls, der wenige Wochen vor der besagten Falschaussage passierte, eine "leichte kognitive Störung" gehabt zu haben. Diese habe Erinnerungslücken bewirkt. "Es war eine traumatische, chaotische Aktion. Ich war so konsterniert und konnte nicht klar denken", erläuterte Brandstetter dem Gericht.
Daher habe er auch gedacht, sein Handy sei in seinem Wohnsitz im Waldviertel. Nach dem Gespräch mit der Staatsanwältin im VfGH sei es ihm auch wieder eingefallen, dass sein Handy eigentlich im Büro ist. Er habe dann sofort seinen Anwalt angerufen und in weiterer Folge die Ausfolgung des Handys veranlasst. Veränderungen an diesem wurden zudem nicht vorgenommen.
Brandstetters Verteidiger Georg Krakow hielt fest: "Erinnerung funktioniert nicht wie das Zurückspulen einer Filmrolle." Und Erinnerungen seien eben "nicht immer richtig", "ungenau" und "vermischt", so der Verteidiger – "Das passiert uns allen. Wer da fehlerfrei ist, der werfe den ersten Stein."
Im Fall einer Verurteilung hätten dem ehemaligen Justizminister und VfGH-Mitglied bis zu drei Jahre Haft gedroht.
"Der Freispruch für Ex-Justizminister Brandstetter ist eine weitere Niederlage für die politische Instrumentalisierung von U-Ausschüssen – und damit auch die nächste Blamage für all jene, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Untersuchungsausschüsse von einem wichtigen Instrument parlamentarischer Aufklärung zu einem politischen Inquisitionsgericht zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass der heutige Freispruch einen Beitrag zur Besinnung darauf leistet, wozu parlamentarische Untersuchungsausschüsse wirklich da sind. Denn als wichtiges Instrument parlamentarischer Aufklärung kann und soll ein Untersuchungsausschuss ein wichtiger Teil einer transparenten und qualitätvollen politischen Auseinandersetzung sein. Der U-Ausschuss wird oft als schärfste Waffe des Parlaments bezeichnet – und eine solche sollte im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs immer im Namen der parlamentarischen Aufklärung und nie im Namen der Parteipolitik Verwendung finden. Eine ehrliche Entschuldigung all jener, die Ex-Minister Brandstetter fälschlich der vorsätzlichen Falschaussage bezichtigt haben, sollte sich von selbst verstehen", reagiert der Generalsekretär der Volkspartei, Nico Marchetti, auf den heutigen Freispruch des Ex-Justizministers Wolfgang Brandstetter.