Höchstgericht angerufen

"Machtbasis", "tiefer Staat": FP-General zu U-Ausschuss

Weil die Regierung den U-Ausschuss der FPÖ blockiere, hat die Partei jetzt den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Heute Politik
25.07.2025, 12:23
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Die FPÖ hat nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) offiziell angerufen, um ihren Untersuchungsausschuss auf den Weg bringen zu können, wie FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker am Donnerstag in einer Pressekonferenz erklärte.

Immerhin hatten die Regierungsparteien das Verlangen der FPÖ im letzten Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats bestritten, weil sie Zweifel an der Verfassungskonformität des zu untersuchenden Gegenstandes haben.

"Tiefer Staat" der ÖVP

In der FPÖ zeigt man sich aber weiterhin von der Rechtmäßigkeit überzeugt, wie Hafenecker schilderte. Denn der U-Ausschuss befasse sich mit Coronavirus-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek. Dabei müsse als große Klammer aber das Innenministerium gedacht werden, so der Freiheitliche. Das schwarze Ministerium sei nämlich die "Machtbasis" für den "tiefen Staat" der ÖVP.

Dabei gehe es in der Causa Pilnacek nicht um die Todesumstände des ehemaligen Sektionschefs – diese Ermittlungen seien die Aufgabe der Polizei, so Hafenecker. Stattdessen wolle man die mögliche Einflussnahme auf die Ermittlungsarbeit näher beleuchten. Darüber hinaus soll die Exekutive auch für das Vorgehen gegen Covid-Maßnahmen-Gegner missbraucht worden sein.

Befragung könnte im Oktober starten

Beim Verfassen des Verlangens habe man es sich nicht leicht gemacht und sich genau angesehen, wie Entscheidungen in der Vergangenheit ausgefallen sind. Parteichef Herbert Kickl stehe jedenfalls weiterhin hinter dem Vorhaben, betonte Hafenecker und führte aus: "Deswegen sind wir davon überzeugt, dass uns der VfGH nur recht geben kann."

Nun hoffe man, dass in der nächsten Session des VfGH auch das FPÖ-Anliegen geprüft wird, damit man im Oktober mit der ersten Befragung starten kann.

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