278.000 Wahlkarten – mehr als jemals zuvor – wurden bei der letzten Wien-Wahl 2020 in der Bundeshauptstadt ausgestellt. Ein Rekord, der wohl Corona geschuldet ist – und womöglich am Sonntag (27. April) geknackt werden dürfte. So wurden bei der Nationalratswahl im vergangenen Jahr in Wien 303.591 Wahlkarten ausgestellt. "Wir rechnen auch bei der Wien-Wahl mit rund 300.000 Wahlkarten", heißt es auf "Heute"-Anfrage aus der Stadt Wien.
Wer auf diese Weise auch bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 seine Stimme abgeben möchte, sollte sich aber besser sputen, denn die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag zu stellen, endet bald.
Schriftlich kann der Antrag nur noch bis Mittwoch, 23. April, gestellt werden. Das gilt auch für einen Online-Antrag etwa über die Website wien.gv.at/wahlen. Schriftlich beantragte Wahlkarten (online, per E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) werden laut Information der Stadt Wien den Wahlberechtigten an die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben zugesendet.
Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer elektronischen Handy-Signatur.
Persönlich können die Wahlkarten noch etwas länger beantragt werden. Bis Freitag, 25. April, 12 Uhr, ist das im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes noch möglich. Auch kann bis ebendann eine im schriftlichen Antrag bestimmte, bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen.
Mit der Wahlkarte ist es dann möglich, in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. Wird eine Wahlkarte nach dem 22. April beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen. Sofort nach Erhalt kann auf Wunsch per Briefwahl gewählt werden.
Wichtig: Man darf nicht vergessen auf der Wahlkarte mit der Unterschrift eidesstattlich zu bestätigen, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 27. April, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.