Im vergangenen August war es noch ein skurriler Präzedenzfall: Jetzt geht der Froschgequake-Streit aus Pasching (Bez. Linz-Land) in die nächste Runde. Zunächst verurteilte das Bezirksgericht Traun die Teichbesitzer dazu, das nächtliche Quaken zwischen 22 und 6 Uhr zu dämpfen – samt Prozesskosten von bis zu 30.000 Euro.
Auslöser war ein Nachbar, der angab, bei offenem Fenster nicht mehr schlafen zu können – im Teich der Familie hatten sich einfach zu viele Frösche angesiedelt. Die Betroffenen hatten zuvor bereits versucht, naturschutzkonforme Maßnahmen zu setzen – unter anderem kam ein Hecht in den Schwimmteich, der das Problem aber auch nicht löste.
Im Verfahren wurde sogar gemessen: Laut Gutachten lagen nachts rund 50 Dezibel am Haus vor. Das Quaken hob den Pegel um vier Dezibel – und damit über die Grenzwerte für Wohngebiete. Genau das wertete das Erstgericht als "ortsunüblich und unzumutbar". Die Familie wollte das nicht hinnehmen und ging in Berufung.
Am Montag dann die Nachricht: Das Landesgericht Linz entschied, dass das Quaken hinzunehmen ist – und dass es keine Verpflichtung zur Vergrämung (etwa durch einen Amphibienzaun) gibt. Begründung: Der Teichbesitzer habe selbst keine Störungshandlung gesetzt, das Quaken sei "Naturwirken" – und dafür sei das Nachbarrecht nicht da.
Dazu verweist das Gericht auch auf den Naturschutz: Frösche sind in Oberösterreich geschützte Tiere; sie dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen oder getötet werden, und auch Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder vernichtet werden. Eine nachbarrechtliche Pflicht, natürlich angesiedelte Frösche zu vertreiben, bestehe daher nicht.
Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der ordentliche Rechtszug an den Obersten Gerichtshof wurde für zulässig erklärt – der Streit ums nächtliche "Konzert" könnte also noch weitergehen.