"Finde Strafe unverschämt"

Führerschein-Foto zu alt – Wiener soll nun in den Häf’n

Bei einer Kontrolle wurde das Führerschein-Foto eines Wieners (70) für zu alt befunden. Da er die Strafe offenbar nicht zahlte, droht ihm nun Häf’n.
23.07.2026, 05:30
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Ein Einschreiben der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya (NÖ) sorgt im Gesicht von Thomas V. (70) für zusätzliche Zornesfalten. Weil das Führerschein-Foto des Pensionisten bei einer Polizeikontrolle als zu alt beanstandet wurde und man ihn darauf nicht mehr erkenne, habe er gegen das Gesetz verstoßen. "Ich habe den Führerschein 1974 gemacht und da ist noch das Foto von damals drin. Da war ich erst 18 Jahre alt", so der Wiener, der sich gut gehalten haben will.

"Ich zahle nicht"

Zudem ist er sich sicher: "Ich habe damals vor Ort bei der Polizeikontrolle für das veraltete Lichtbild bereits eine Strafe von zehn oder 20 Euro bezahlt, das kann meine Frau bezeugen." Die Strafe "fand ich damals schon unverschämt", die Quittung habe er "leider bereits entsorgt". Ein zweites Mal wollte er die Strafe – sie beträgt nun 55 Euro inklusive Verfahrenskosten und Mahngebühr – "sicher nicht" bezahlen, weswegen ihm nun die Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Haus flatterte.

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Der Pensionist wandte sich an die Justiz-Ombudsstelle und weigert sich weiterhin auch nur einen müden Cent "zusätzlich" zu zahlen. Ob er sich auf seine alten Tage noch ins Häf’n setzt, "muss ich mir dann überlegen", meint der 70-Jährige. "Ich finde es eine Frechheit, aufgrund einer bloßen Annahme jemanden ins Gefängnis schicken zu wollen. Das ist eigentlich der falsche Weg. Was machen Menschen, die sich nicht wehren können? Es ist ja nicht so, dass ich die Strafen nicht bezahlen würde – wenn es zu Recht wäre", ärgert sich der Pensionist.

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Auf "Heute"-Nachfrage äußerte sich die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya zu dem Fall von Herrn V. wie folgt: Konkrete Auskünfte dürfe man zwar nicht geben, klar sei jedoch: "Im gegenständlichen Fall war eine eindeutige Identifizierbarkeit des Besitzers anhand des Lichtbildes aufgrund des Alterungsprozesses über mehrere Jahrzehnte nicht mehr möglich, weswegen der Führerschein (...) als ungültig betrachtet wurde." Zum selben Ergebnis sei auch das Landesverwaltungsgericht Tirol bezüglich eines am 12. Juni 1989 ausgestellten Führerscheins gekommen.

Um Verwirrungen rund um die Gültigkeit des Führerscheins vorzubeugen, legt die Bezirkshauptmannschaft nahe, das Lichtbild gelegentlich zu erneuern. Im verzwickten Fall von Thomas V. vermutet die Behörde, dass es sich um eine zweite Strafe handeln könnte: "Eine einmal bezahlte Strafe, wie im Fall von Herrn V., schütze nicht vor Strafen für künftige, gleichartige Verstöße", heißt es. Verweigere der Betroffene die Zahlung der Strafe, müsse eben Anzeige erstattet werden.

Zweites Schreiben sorgt für Schock

Diesen Dienstag kam es für den Wiener noch viel schlimmer: Laut eines weiteren Schreibens werden ihm nun ganze elf Verwaltungsübertretungen – wie etwa das Unterlassen der Prüfung der Fahrtüchtigkeit seines Fahrzeugs – zur Last gelegt. Die Strafe summiert sich nun auf saftige 975 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen und zwei Stunden.

{title && {title} } HTM,JS, {title && {title} } Akt. 27.07.2026, 09:17, 23.07.2026, 05:30