"Letzte Möglichkeit"

Für Radweg – Land möchte Grundbesitzer enteignen

Aufregung in Salzburg: Weil das Land einen Radweg fertigstellen will, soll nun erstmals ein Grundeigentümer enteignet werden.
Newsdesk Heute
04.08.2025, 14:44
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Dieser lange Streit eskaliert jetzt: In der Vergangenheit hätten sich die Behörden und der Grundbesitzer nicht auf eine angemessene Entschädigungssumme einigen können. Wie der "ORF" berichtet, erwägt das Land jetzt als "letzte Möglichkeit" einen drastischen Schritt. Man werde ein Enteignungsverfahren vorbereiten.

Der Radverkehrskoordinatorin des Landes, Ursula Hemetsberger, zufolge handelt es sich in diesem Fall um einen Radweglückenschluss an einer Freilandstraße. Mehr Informationen zur Örtlichkeit wollte sie nicht preisgeben.

Jahrelange Verhandlungen

Demnach führe man allerdings schon seit Jahren Gespräche mit dem Grundbesitzer – diese blieben jedoch erfolglos. Durch den neuen Radweg wolle das Land die Stelle für Radfahrer sicherer machen. Bisher sei das Projekt jedoch an den Preisvorstellungen des Eigentümers gescheitert.

Hemetsberger zufolge könne man keinen Fantasiepreis zahlen, nur weil jemand sein Grundstück nicht hergeben wolle. Es gehe hier immerhin um Steuergeld und dies müsse man rechtfertigen können.

Durch das nunmehrige Enteignungsverfahren erhoffe man sich auch ein Signal an andere Grundbesitzer zu setzen. Verhandlungen über Grundablösen für Radwege würden nämlich zunehmend schwieriger werden, beklagte die Radverkehrskoordinatorin.

Experte bewertet Fall

Gegenüber dem "ORF" erklärte der Verwaltungsjurist Peter Bussjäger, dass in diesem Fall nun ein Sachverständiger den Wert des Grundstücks berechnen werde. Ihm zufolge bleibe dem Land "nichts anderes übrig, als die Enteignung zu verfügen", wenn alle Verhandlungen scheitern.

"Im Gesetz wird für den Preis der ortsübliche Verkehrswert festgelegt", betonte der Verwaltungsjurist. Es müsse allerdings auch berücksichtigt werden, ob es sich bei dem Grundstück um Bau- oder Grünland handelt.

Dadurch können sich nicht nur Unterschiede beim Preis ergeben. Auch eine Enteignung könnte unter gewissen Umständen nicht möglich sein. Handle es sich beispielsweise um Bauland, könnte durch die Raumplanungsbehörde ebenfalls erhöhtes Interesse an dem Grundstück bestehen. Somit wäre es schwerer zu enteignen, meinte der Experte.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.08.2025, 15:34, 04.08.2025, 14:44
Jetzt E-Paper lesen