Eltern zogen Reißleine

Gastro-Praktikant (15) sollte bis Mitternacht arbeiten

Ein 15-jähriger Praktikant sollte in einem Gastro-Betrieb bis nach Mitternacht arbeiten. Seine Eltern schalteten daraufhin die AK ein.
Niederösterreich Heute
15.09.2026, 05:15
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Ein Pflichtpraktikum in einem Gastronomiebetrieb im Bezirk Horn ist für einen 15-jährigen Schüler vorzeitig zu Ende gegangen. Der Jugendliche sollte laut einem Schreiben seines Arbeitgebers bis 0.01 Uhr arbeiten. Seine Eltern schalteten daraufhin die Arbeiterkammer ein.

Eigentlich wollte der Schüler im Rahmen seines Pflichtpraktikums erste Erfahrungen in der Gastronomie sammeln. Was er dabei erlebte, dürfte ihm die Freude an der Branche allerdings gründlich verdorben haben.

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Dem Jugendlichen sei von seinem Arbeitgeber ein Schreiben vorgelegt worden, das ihn zu einer Arbeitszeit bis 0.01 Uhr verpflichtet hätte, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Andreas Riedl gegenüber der "NÖN".

15-Jähriger berichtete den Eltern

Der 15-Jährige nahm das Schriftstück mit nach Hause und zeigte es seinen Eltern. Diese wurden angesichts der vorgesehenen Arbeitszeiten stutzig und wandten sich an die Arbeiterkammer.

Strenge Vorgaben für Jugendliche

Denn für Jugendliche bis 16 Jahre gelten strenge Vorgaben. Laut Riedl ist grundsätzlich nach 20 Uhr Schluss, wobei es für die Gastronomie bereits eine Ausnahmeregelung gibt. Längere Arbeitszeiten seien erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich.

"Auch Gastronomie-Betriebe müssen sich an das Kinder- und Jugendschutzgesetz halten. So ein Schriftstück befreit die Betriebe nicht davon", so Riedl zur "NÖN".

Kritik übt der AK-Bezirksstellenleiter auch daran, dass durch eine solche Vorgehensweise die Eltern in eine schwierige Situation gebracht würden. Schließlich hätten sie weiterhin die Fürsorge- und Sorgfaltspflicht für ihren minderjährigen Sohn.

"Sie machen sich strafbar"

"Denn die haben immer noch die Fürsorge- und Sorgfaltspflicht über ihren Sohn. Sie machen sich strafbar, wenn sie die nicht einhalten", erklärt Riedl.

Der Vater zog schließlich die Konsequenzen. Er ließ seinen Sohn nicht mehr zur Arbeit gehen und beendete damit das Pflichtpraktikum vorzeitig.

Auch für Gastro-Betrieb drohen Konsequenzen

Für den Gastronomiebetrieb könnte die Angelegenheit allerdings noch nicht erledigt sein. Laut "NÖN" soll der Betrieb nun über das Arbeitsinspektorat geprüft werden.

red,15.09.2026, 05:15
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