Der Gang vor Gericht wird in Österreich erneut teurer. Mit 1. August steigen die Gerichtsgebühren um 5,7 Prozent. Eine entsprechende Verordnung hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) erlassen.
Betroffen sind sämtliche festen Gebühren. Dazu zählen unter anderem Zivilverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Grundbuchauszüge und Einträge ins Firmenbuch. Bereits im April 2025 waren die Gerichtsgebühren um 23 Prozent angehoben worden.
Grund für die neuerliche Erhöhung ist ein gesetzlicher Mechanismus. Dieser sieht vor, dass die Gebühren automatisch angepasst werden, sobald der Verbraucherpreisindex um mehr als fünf Prozent steigt. Laut Justizministerium war diese Voraussetzung zuletzt erfüllt.
Ausgesetzt werden kann dieser Automatismus nur durch einen Beschluss des Nationalrats. Während der Corona-Pandemie wurde er zweimal vorübergehend gestoppt.
Wie stark die Kosten gestiegen sind, zeigen zwei Beispiele: Für eine einvernehmliche Scheidung werden statt 312 inzwischen 406 Euro fällig. Bei einem Zivilverfahren erster Instanz mit einem Streitwert von 7.000 Euro stiegen die Gerichtsgebühren von 1.219 auf 1.586 Euro.
Scharfe Kritik kommt vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). Dessen Präsident Armenak Utudjian fordert einen Gebührenstopp. Er verweist darauf, dass Österreich laut einer Studie des Europarats das einzige europäische Land sei, in dem die Justiz mehr Geld einnehme, als sie tatsächlich koste.
Der Deckungsgrad liege zuletzt bei 117 Prozent. Die zusätzlichen Einnahmen würden nicht der Justiz zugutekommen, obwohl dort an vielen Stellen Mittel fehlten, kritisiert der ÖRAK.