Auf Personen, die vor Gericht um ihr Recht kämpfen, könnten schon bald zusätzliche Kosten zukommen. Ein geplanter Gesetzesbeschluss sieht vor, dass künftig nicht nur Gerichtsverfahren selbst Gebühren verursachen, sondern auch schriftliche Urteile bezahlt werden müssen.
Die Neuerung ist Teil des Budgetbegleitgesetzes, das am 7. Juli im Parlament beschlossen werden soll. Bereits im Vorjahr wurden die Gerichtsgebühren deutlich erhöht. Nun sorgt ein weiterer Vorschlag des Justizministeriums für heftige Kritik bei den Rechtsanwälten.
Besonders empört zeigt sich Kärntens Anwaltskammerpräsident Bernhard Fink. "Urteilsausfertigungen sollen verrechnet werden", kritisiert er gegenüber der "Krone" und warnt davor, "wie der Zugang zum Recht massiv gefährdet wird". Zudem seien die Rechtsanwälte von dem Vorhaben kurzfristig überrascht worden. Die Begutachtungsfrist sei nur wenige Tage lang gelaufen und bereits am Sonntag geendet.
Welche Folgen die geplante Regelung konkret hätte, erklärt Fink anhand eines Beispiels. Bei einem Streitwert von 7.001 Euro fallen für das Verfahren in erster Instanz bereits 974 Euro an Gerichtsgebühren an. Fällt anschließend ein Urteil gegen eine Partei aus und diese möchte die schriftliche Begründung prüfen, um über eine mögliche Berufung zu entscheiden, sollen zusätzliche Kosten entstehen.
Für die schriftliche Urteilsausfertigung wäre laut Fink künftig ein Viertel jener Gebühren zu bezahlen, die bei einem Berufungsverfahren anfallen würden. Bei einem vergleichsweise niedrigen Streitwert wären das rund 375 Euro. Mit steigender Höhe des Streitwerts würden auch diese Kosten entsprechend zunehmen.
Kritisch sieht der Anwaltskammerpräsident dabei vor allem die Auswirkungen auf Personen, die nach Prüfung eines Urteils letztlich auf eine Berufung verzichten. "Wer also ein Urteil verantwortungsbewusst prüft und von einem Rechtsmittel absieht, wird bestraft", sagt Fink. Die geplante Regelung hält er für "verfassungsrechtlich höchst bedenklich".
Auch ein weiterer Gesetzesentwurf stößt bei ihm auf Ablehnung. Demnach soll die Grenze für sogenannte Bagatellberufungen auf 3.500 Euro angehoben werden. Verfahren bis zu diesem Streitwert könnten dann nicht mehr wegen mangelhafter Beweiswürdigung oder Verfahrensfehlern überprüft werden.
Das würde laut Fink auch Fälle betreffen, in denen Beweismittel unberücksichtigt bleiben, Zeugen nicht gehört oder notwendige Ermittlungen nicht durchgeführt wurden. Für viele Betroffene gehe es dabei keineswegs um geringe Beträge. "Beträge von 3.500 Euro sind für sie oft alles andere als Bagatellen, sondern existenziell relevante Summen", betont der Kärntner Rechtsanwaltskammerchef.