Die anhaltende Hitzewelle sorgt nun auch an Österreichs Schulen für erste Maßnahmen. In den kommenden Tagen dürfen Schüler an einzelnen Standorten früher nach Hause gehen – allerdings nur mit Zustimmung der Eltern, berichtet der "ORF".
Nach "Heute"-Information hat eine Schule im Burgenland bereits den Stundenplan aufgrund der hohen Temperaturen verkürzt. Ein gesetzlich festgelegtes "Hitzefrei" gibt es in Österreich jedoch nicht.
Laut Bildungsministerium besteht auch bei hohen Temperaturen weiterhin die Betreuungspflicht während der Schulzeit. Deshalb sollen Schulen zunächst andere Maßnahmen ergreifen, um den Unterricht möglichst sicher und zumutbar fortzuführen.
Dazu zählen etwa die Verlegung des Unterrichts in kühlere Räume oder ins Freie, der Verzicht auf körperlich anstrengende Aktivitäten, angepasste Pausenregelungen sowie ausreichende Trinkmöglichkeiten. Auch Nachtlüftung soll nach Möglichkeit genutzt werden.
Gemeinsam mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und den Bildungsdirektionen arbeitet das Bildungsministerium zudem an Maßnahmen gegen die sommerliche Überwärmung von Schulgebäuden.
Dazu gehören die Nachrüstung von außenliegenden Sonnenschutzsystemen, innenliegender Sonnenschutz dort, wo dies nicht möglich ist, automatisierte Nachtlüftung in neueren Schulgebäuden sowie Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen.
An den Schulen wird außerdem empfohlen, bereits vor Unterrichtsbeginn intensiv zu lüften, zwischen den Unterrichtseinheiten Stoßlüftungen durchzuführen und Fenster konsequent zu beschatten. Prüfungen oder Schularbeiten sollen nach Möglichkeit in kühlere Gebäudeteile verlegt werden.
Das Bildungsministerium betont, dass das Thema Hitze an Schulen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Daher werde geprüft, wie man hohen Temperaturen in Schulgebäuden künftig noch besser entgegenwirken könne.
Bundesschulen können laut Ministerium Ventilatoren oder andere Maßnahmen mit geringem Investitionsbedarf aus ihrem eigenen Budget finanzieren. Bei Pflichtschulen entscheiden hingegen die jeweiligen Schulerhalter, also Gemeinden oder Länder, über entsprechende Anschaffungen.