Terror-Prozess

"Größter Fehler ihres Lebens" – IS-Braut vor Gericht

In Salzburg beginnt heute am Mittwoch der Terror-Prozess gegen eine 28-jährige IS-Rückkehrerin. Maria G. drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Newsdesk Heute
01.10.2025, 10:15
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Bereits im Jahr 2013 war die Tennengauerin zum Islam konvertiert. Über verschiedene Chat-Foren lernte sie einen IS-Kämpfer aus Deutschland kennen. Die beiden heirateten schließlich via Skype nach muslimischem Ritus. Am 28. Juni 2024 setzte sich die damals 17-Jährige dann über die Türkei nach Syrien ab.

Dort war die damals 17-Jährige in mehreren vom IS beherrschten Gebieten unterwegs. Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann heiratete sie erneut einen IS-Kämpfer und bekam zwei Kinder. Die Terrororganisation kümmerte sich um die Familie und versorgte diese mit Geld und Lebensmitteln.

Rückkehr nach Österreich

Nachdem ihr zweiter Ehemann angeblich bei IS-Kämpfen gestorben war, wurde Maria G. 2019 gefangen genommen und kam ab September 2020 mit ihren Söhnen ins Internierungslager Roj in Nordsyrien. Seitdem wollte sie mit ihren Kindern nach Österreich zurückkehren.

Am 1. März 2025 erfolgte die Rückholaktion. Nachdem sie sich bisher auf freiem Fuß befunden hatte, muss sie sich am Mittwoch allerdings vor dem Salzburger Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr die Beteiligung an der Terrororganisation vor, indem die junge Frau ihre Ehemänner im Kampf für den IS unterstützt habe.

Bis zu zehn Jahre Haft

Dadurch habe Maria G. die Begehung terroristischer Straftaten gefördert. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr ein bis zehn Jahre Haft. Laut Staatsanwaltschaft bestreitet sie, bei der Ausreise gewusst zu haben, dass der IS eine Terrororganisation ist.

Wie die Anwältin der heute 28-Jährigen, Doris Havelka, gegenüber dem "ORF" sagte, sei der "größte Fehler ihres Lebens" gewesen. Ihre Mandantin hoffe auf ein mildes Urteil. Demnach sei die junge Frau bestrebt, "alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um hier wieder Fuß zu fassen". Sie habe freiwillig in ein Deradikalisierungsprogramm begonnen, sich aus eigenen Stücken um eine Bewährungshilfe bemüht sowie einen Therapieplatz gefunden. Zudem sei sie gerichtlich unbescholten.

Die ihr zu Last gelegten Straftaten hat sie im Alter zwischen 17 und 22 Jahren begangen. Daher wird sie sich vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen verantworten müssen. Zum Vergleich: Eine Wiener IS-Braut, die gemeinsam mit Maria G. zurückgeholt worden war, erhielt im April eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

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