Bereits in jungen Jahren radikalisierte sich die Salzburgerin Maria G. und entwickelte Sympathien für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Inspiriert von Propagandafilmen entschied sich die damals 17-Jährige im Jahr 2014 dazu, ihre Heimat in Richtung Syrien zu verlassen.
Dort schloss sie sich dem IS an und wurde die Frau eines mittlerweile verstorbenen Terror-Kämpfers. Mit diesem bekam G. auch zwei Söhne. 2019 wurde sie schließlich bei Kämpfen gegen den IS in Syrien gefangen genommen. Danach befand sie sich mit ihren Kindern in einem Internierungslager.
Die Eltern der Salzburgerin setzten sich stets für ihre Rückholung ein. Im März 2025 wurde Maria G., nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, vom Außenministerium zurück nach Österreich gebracht.
Nun muss sich die Frau am 1. Oktober vor Gericht verantworten. Wie der "ORF" berichtet, wirft ihr die Staatsanwaltschaft Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation vor.
Da G. bei ihrer Ausreise aus Österreich unter 18 Jahre alt war, wird der Prozess vor einem Jugendstrafgericht stattfinden. Im Falle eines Schuldspruches drohen ihr bis zu zehn Jahre hinter Gittern. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In einem ähnlichen Fall gab es bereits ein Urteil. So wie Maria G. hatte sich auch die Wienerin Evelyne T. dem IS angeschlossen, nachdem sie ihr Herz an einen afghanischen Islamisten verloren hatte. T. begab sich nach Syrien, wo sie ein Kind zur Welt brachte.
Bevor sie im März nach Österreich zurückgeholt wurde, saß die Wienerin acht Jahre lang im kurdischen Gefangenenlager Roj fest. Nach ihrer Rückkehr musste sie sich im April wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation vor Gericht verantworten.
Das Urteil fiel milde aus – zwei Jahre bedingte Haft. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Wienerin geständig war und ihre Angaben stimmten. Zudem sei sie dort nie mit einer Waffe herumgerannt. Es habe viele Milderungsgründe gegeben, hieß es damals seitens des Senats.