Acht Hektar in Flammen

Großeinsatz bei Waldbrand – jetzt brisanter Verdacht

Ein Waldbrand hoch über Innsbruck hat am Samstag einen Großeinsatz ausgelöst: Acht Hektar steiles Gelände auf der Nordkette standen in Flammen
Newsdesk Heute
27.12.2025, 21:23
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Ein gewaltiger Rauchschleier über der Tiroler Landeshauptstadt sorgte am Samstag für Alarmstimmung: Hoch oberhalb von Innsbruck stand steiles Waldgelände auf der Nordkette in Flammen. Insgesamt brannten rund acht Hektar, der Großeinsatz musste mit Einbruch der Dunkelheit vorerst abgebrochen werden.

Warum das Feuer ausgebrochen ist, ist weiterhin Gegenstand von Ermittlungen. "Die Ursache ist vorerst unklar", teilte die Polizei in einer Aussendung mit. Allerdings gibt es Hinweise aus dem Bereich der Skiabfahrt "Tobl": Dort sollen mehrere Personen mit pyrotechnischen Gegenständen hantiert haben.

"Ob ein Zusammenhang mit dem Brandausbruch besteht, kann derzeit nicht bestätigt werden", stellte die Exekutive klar. Die Polizei bittet mögliche weitere Zeugen, sich bei der Polizeiinspektion Flughafen (059133/7581) oder bei jeder anderen Dienststelle zu melden.

150 Feuerwehrleute im Einsatz

Im Kampf gegen die Flammen standen rund 150 Feuerwehrleute im Einsatz. Neben der Berufsfeuerwehr Innsbruck rückten auch mehrere Freiwillige Feuerwehren aus der Stadt und den umliegenden Gemeinden aus. Unterstützung aus der Luft kam von drei Polizeihubschraubern aus Tirol, Vorarlberg und Salzburg sowie vom Notarzthubschrauber "C1".

Um ausreichend Löschwasser bereitzustellen, wurden Becken am Gramartboden und beim Planötzenhof eingerichtet. Die Einsatzfahrzeuge positionierten sich entlang der Forstwege, von dort aus wurde das Feuer über lange Schlauchleitungen bekämpft. Über Stunden hinweg war der Rauch kilometerweit sichtbar.

Die Bevölkerung wird eindringlich ersucht, den Bereich rund um die Brandstelle zu meiden und die Arbeiten der Einsatzkräfte nicht zu behindern. Für Sonntag kündigten die Verantwortlichen ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot an – dieses soll für die Gebiete nördlich des Planötzenhofes, nördlich des Gramartbodens, nördlich des Rastlbodens sowie für den direkten Bereich des Gramartbodens gelten.

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