Nach dem Tod einer 35-jährigen Frau in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Urteil gegen ihren Ehemann jetzt rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Stendal ausgesprochene zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags bestätigt.
Hier bekommst du Hilfe
In einer akuten Krisen- oder Schocksituation nach einem Todesfall gibt es in Österreich sofortige Unterstützung bei professionellen Hotlines. Diese sind anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar.
Telefonseelsorge: Wähle österreichweit den Notruf 142. Du erreichst hier Tag und Nacht einfühlsame Ansprechpartner, die dir in der Krise zuhören und helfen.
Ö3-Kummernummer: Erreichbar von 16 bis 24 Uhr unter 116 123.
Rat auf Draht: Wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind, ist die Nummer 147 jederzeit erreichbar.
Wenn du langfristige Hilfe bei der Trauerbewältigung oder jemanden zum Reden suchst, bieten folgende Stellen in ganz Österreich Unterstützung an: Dachverband Hospiz Österreich, die Plattform Tod und Trauer, die Caritas Trauerbegleitung.
Das hat das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegeben. Die Berufung des Angeklagten wurde abgelehnt.
Laut Landgericht war der Mann zum Tatzeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Burg inhaftiert. Im April 2025 soll er seine Ehefrau während eines Besuchs in einem Langzeitbesuchsraum so heftig gewürgt haben, dass sie das Bewusstsein verlor und später verstarb.
Im Prozess hat der Angeklagte von einem Unfall bei einvernehmlichem, gewaltbetontem Sex gesprochen. Das Gericht hat diese Darstellung nach der Beweisaufnahme aber als widerlegt angesehen.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass im Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes gefunden wurden.