"Enormer Brennstoff"

Handy, Versicherung – wo es jetzt viel Geld zurück gibt

Nicht nur bei Mieten, sondern auch Handy- und Versicherungsverträgen könnte es für Verbraucher jetzt einen regelrechten Geldregen geben.
Newsdesk Heute
15.07.2025, 10:08
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Es war vielerorts nur eine kleine Randnotiz, "Heute"-Leser hingegen wussten sofort: Es ist ein Urteil mit enormer Tragweite, das der Verfassungsgerichtshof am Freitag gefällt hat. Ein Großteil der Mieterhöhungen der letzten (bis zu 30) Jahre dürfte ungültig gewesen sein, Rückforderungen sind möglich. Auch weiteren Preisanpassungen schiebt das Erkenntnis einen Riegel vor – mehr dazu hier.

Doch es bleibt nicht nur bei Mieten. Denn in der betroffenen Klausel geht es allgemein um Konsumentenschutz. Es können deswegen grundsätzlich alle Dauerschuldverhältnisse und Bestandsverträge davon umfasst sein.

Der VfGH-Spruch besagt im Grunde, wenn in einer Wertsicherungsklausel nicht darauf hingewiesen wird, dass es in den ersten zwei Monaten keine Preiserhöhungen geben wird, die Klausel als Gesamtes ungültig ist – und immer schon war. Dadurch erwachsen grundsätzlich Rückzahlungsansprüche. Und weil Kündigungen im strengen Mietrecht nur sehr schwer durchzuführen sind, sind auch für die Zukunft keine Anpassungen möglich.

"Enormer Brennstoff"

"Im Extremfall würde das bedeuten, dass der Mietzins von vor 20 Jahren oder 25 Jahren eingefroren ist für die Zukunft", sagt Martin Spitzer, Professor für Zivilrecht an der Uni Wien, im Ö1-Morgenjournal. "Das ist volkswirtschaftlich enormer Brennstoff."

Das habe auch "dramatische Auswirkungen" auf die Bewertung von Immobilien. Immerhin rechne niemand damit, dass Leistungen zum Preis von vor 20 Jahren eingefroren bleiben könnten. Selbes gilt für Handyverträge oder Krankenversicherungen, wobei Erstere leichter vom Anbieter kündbar sind. Das Problem von Rückzahlungen bleibt natürlich.

Prüfungen laufen bereits

Laut Daniele Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereins, seien nun sehr viele Rückzahlungen möglich. Man habe bereits mit der Prüfung von Mietverträgen begonnen, sagt sie auf Ö1. Betroffen seien viele Mieter der großen gewerblichen Anbieter, auch die Stadt Wien soll darunter sein.

Anton Holzapfel vom Verband der Immobilienwirtschaft fordert die Regierung zur sofortigen Reparatur des Gesetzes auf. Sowohl die Anzahl als auch die Dauer der Rückzahlungen seien unklar. Im Regierungsprogramm schon fix ist immerhin eine Verjährung bei der Wertsicherungsklausel, wodurch Verträge nur mehr drei oder fünf statt 30 Jahre rückwirkend beeinsprucht werden könnten.

{title && {title} } red, {title && {title} } 15.07.2025, 10:08
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