Ein Ausraster in einem Klagenfurter Handyshop hatte für einen Wiener Verleger nun erneut ein Nachspiel. Ursprünglich wurde dem Unternehmer vorgeworfen, einen jungen Mitarbeiter des Handyshops bedroht und verleumdet zu haben.
Zur Vorgeschichte: Der Fall hat sich bereits im Sommer 2024 zugetragen. Damals wollte der nach eigenen Angaben Millionär und einer der reichsten Österreicher seine Handyfolie gratis gewechselt haben. Dies verweigerte ihm der Lehrling, woraufhin es zum Eklat kam.
Der Anklage zufolge soll der Verleger dem Mitarbeiter daraufhin gesagt haben, dass er nun "imagemäßig tot" sei. Dann begann er auch noch den Lehrling zu filmen. Dieser nahm ihm das Handy daraufhin ab.
Schlussendlich musste die Polizei die hitzige Situation auflösen. Gegenüber den Beamten gab der Beschuldigte an, von dem Lehrling brutal niedergeschlagen worden zu sein. Die Videoüberwachung widerlegte diese Aussage, dennoch war der Lehrling im Endeffekt seinen Job los.
Ein Fall fürs Gericht wurde die Causa zum ersten Mal im Mai 2025. Damals wurde der Verleger am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu einer Strafe in der Höhe von 96.000 Euro und 5.800 Euro Schadenersatz verurteilt.
Damals zeigte der Unternehmer Reue. "Wenn es für Dummheit eine Strafe geben würde, müsste man mich für drei Jahre ins Gefängnis stecken", soll er gesagt haben. Trotzdem meldete er gegen das Urteil Berufung an. Schlussendlich hob das Oberlandesgericht Graz die 96.000-Euro-Strafe wegen gefährlicher Drohung auf. Die 5.800 Euro an den Lehrling blieben dem Millionär nicht erspart.
In dem ersten Prozess sagte auch einer der einschreitenden Polizeibeamten aus. Ihm zufolge habe sich der Unternehmer sehr aufbrausend verhalten und soll auch ihnen gegenüber erwähnt haben, einer der reichsten Österreicher zu sein. "Was glaubt ihr, wer ihr überhaupt seid", soll der Wiener Unternehmer des Öfteren gefragt haben.
Nun wurde der Vorwurf der gefährlichen Drohung erneut am Klagenfurter Landesgericht verhandelt, berichtet die "Kleine Zeitung". Auch bei diesem Prozess wurde der Verleger schuldig gesprochen. Das Urteil lautete drei Monate bedingt auf drei Jahre plus eine 20.000 Euro Geldstrafe.
Der Millionär nahm den Schuldspruch an. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde auf Rechtsmittel verzichtet. Somit ist das Urteil gegen den Verleger rechtskräftig.