Ein Berechnungsfehler beim Arbeitslosengeld könnte den österreichischen Staat rund 135 Millionen Euro kosten. Die FPÖ macht dafür Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und die Führung des Arbeitsmarktservice (AMS) verantwortlich. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch wirft ihnen vor, trotz eines seit Jahren laufenden Verfahrens keine finanziellen Rücklagen gebildet zu haben.
Hintergrund ist eine Änderung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen aus dem Jahr 2008. Damals wurde eine soziale Staffelung eingeführt. Dass diese Änderung keinen Einfluss auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes haben sollte, stand laut den Ausführungen im Sozialausschuss allerdings nur in den Erläuterungen und nicht ausdrücklich im Gesetzestext.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erklärte die bisherige Berechnungspraxis deshalb für unzulässig. Nun dürfen betroffene Arbeitslose mit Nachzahlungen rechnen.
Laut Belakowitsch wusste Sozialministerin Schumann bereits bei ihrem Amtsantritt von einem seit 2022 laufenden Verfahren vor dem VwGH. Trotzdem seien keine Rücklagen für mögliche Nachzahlungen gebildet worden. Besonders kritisiert die FPÖ, dass das Urteil bereits am 3. Juli bekannt gewesen sei und dennoch keine ausreichende budgetäre Vorsorge getroffen worden sei.
Die Finanzierung soll nun über ein sogenanntes variables Budget erfolgen. Nach Darstellung der FPÖ bedeutet das, dass der Staat zusätzliche Kredite aufnehmen muss. Belakowitsch verweist dabei auf die ohnehin hohe Staatsverschuldung von knapp 439 Milliarden Euro.
Neben der Ministerin nimmt die FPÖ auch AMS-Vorsitzenden Johannes Kopf ins Visier. Die Behörde hätte das Problem nach Ansicht Belakowitschs bereits seit der Gesetzesänderung 2008 erkennen und auf eine rechtliche Klärung drängen müssen.
Die FPÖ-Politikerin kritisiert außerdem Ausgaben für Deutschkurse und fordert personelle Konsequenzen. Schumann und Kopf müssten zurücktreten, verlangt Belakowitsch.