Der Tod einer 14-Jährigen und eines Tätowierers bringt einen Kärntner "Heiler" jetzt vor Gericht. Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann nicht nur für zwei Todesfälle verantwortlich sein, sondern über Jahre hinweg die Gesundheit tausender Menschen gefährdet haben.
Gleich zu Prozessbeginn im Landesgericht Klagenfurt machte der Angeklagte klar, dass er sich in allen Punkten "nicht schuldig" bekennt.
Für besonders viel Aufsehen sorgte der Tod einer Minderjährigen. Das 14-jährige Mädchen kam mit einem Tumor im Fuß zu dem Kärntner Arzt. Dieser habe versucht, das Geschwür "auszupendeln".
Eine eindeutige Diagnose hätte er dadurch keine erhalten, der Tumor wirkte auf ihn "verdächtig". Er habe den Eltern des Mädchens daraufhin angeraten, eine Biopsie durchführen zu lassen. Der Vater des Mädchens zeichnet ein anderes Bild: Der Mediziner habe das Geschwür als unbedenklich eingestuft, wie die "Kleine Zeitung" berichtet.
Laut Anklage habe der Arzt den Tod der 14-Jährigen zu verantworten. Er soll statt der vorgegebenen Behandlung, Mittel wie "Katzenkralle" (Anm. Strauchgewächs, soll antiviral und entzündungshemmend wirken) angewandt haben. Das habe schlussendlich zu ihrem Tod geführt.
Ein weiterer Vorwurf der Klagenfurter Staatsanwaltschaft: Der Arzt habe einem kranken Tätowierer eine Infusionstherapie mit Katzenkralle und anderen Stoffen verabreicht, welche zu einem Herz- und Hirninfarkt des Mannes geführt haben soll. Auch er verstarb.
Neben den zwei Toten soll der Angeklagte von Mai 2007 bis Mai 2025 grob fahrlässig eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von mindestens 6.550 Personen herbeigeführt haben.
Er soll seinen Patienten als Nahrungsmittel zugelassene Essenzen intravenös verabreicht haben. Dabei soll die Gefahr schwerwiegender Reaktionen im Körper, wie Anaphylaxien (lebensbedrohliche allergische Reaktionen) und Embolien (Verschlüsse von Blutgefäßen) mit tödlichem Ausgang, bestanden haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Prozess um den Tod der 14-Jährigen bestritt der Arzt sein unorthodoxes Vorgehen. Er habe einen "Biotensor" (Anm. ein Testgerät) verwendet, diesen zeigte er auch während des Verfahrens her. Dem Mädchen habe er zudem Infusionen mit hoch dosiertem Vitamin C verabreicht, auch Extrakte aus "Wunderpflanzen" wie Graviola (Anm. Baum, Stachelmelone) und Katzenkralle habe er ihr gegeben.
Im Sommer 2024 verhängte das Land Kärnten ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Mediziner. Dieses ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens in Kraft. Falls er verurteilt werden sollte, würde die Berechtigung zur Berufsausübung vollständig entzogen werden.