Anzeige nach Familienstreit

Hitler-Büste, 13 Liederbücher: 89-Jähriger vor Gericht

Am Freitag stand ein Pensionist in St. Pölten wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Er wurde teilweise schuldig gesprochen, nicht rechtskräftig.
Niederösterreich Heute
25.08.2026, 21:35
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Am Freitag, 21. August 2026, musste sich ein 89-jähriger Pensionist wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht in St. Pölten () verantworten. In seinem Haus im Wienerwald (Bezirk Mödling, NÖ) habe er unter anderem propagandistische Schallplatten, eine goldene Hitler-Büste, 13 Bücher wie Liederbücher der NS-Truppen und der Hitler-Jugend und über 20 Ab- und Ehrenzeichen gelagert.

Auslöser war Familienstreit

Ein Familienstreit sei der Auslöser für die Anzeige gewesen. Im letzten Jahr haben die Nichte (54) des Pensionisten und ihr Sohn bei ihm gewohnt – die "NÖN" berichtete. Sie hätten dabei viele Gegenstände gefunden.

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Der 89-Jährige habe zuerst seine Nichte angezeigt. Ihm zufolge, habe sie ihn um Bargeld und Goldmünzen im Wert von 30.000 Euro bestohlen. Dann erstattete die Nichte Anzeige gegen den Pensionisten wegen Wiederbetätigung.

"Mann mit riesigem historischem Interesse"

Der Pensionist erklärte vor den Geschworenen laut "NÖN": "Ich bin kein Propagandist, ich bin in erster Linie ein Sammler." Laut seinem Anwalt sei er ein "Mann mit riesigem historischem Interesse".

Der Angeklagte habe sich schon seit einigen Jahren hobbymäßig mit Geschichte befasst, besonders mit der Geschichte seiner Heimatgemeinde. Im Rahmen der Gründung eines Heimatmuseums habe er viele der Gegenstände bekommen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen berieten sich zwei Stunden lang. Der Pensionist wurde für die Bücher, Schallplatten und Briefmarken freigesprochen. Für die Büste, die Abzeichen, die Uniformen sowie die Embleme gab es aber einen Schuldspruch.

"All das, wo es nicht notwendig war, sich historisch damit auseinanderzusetzen, wurde schuldig gesprochen", so der Richter laut "NÖN". Der Pensionist wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten, dem gesetzlichen Mindestmaß, verurteilt, er muss die Verfahrenskosten von 1.000 Euro zahlen und die angeklagten Dinge werden vernichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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