Strafe in Millionenhöhe

Ikea-Wien filmte illegal Kunden bei der PIN-Eingabe

Ikea ist zu einer Strafe in Millionenhöhe verurteilt worden. Am Wiener Westbahnhof sollen Passanten unrechtmäßig gefilmt worden sein.
Lara Heisinger
14.10.2025, 15:17
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Wegen illegaler Videoüberwachung ist Ikea zu einer Strafe in Millionenhöhe verurteilt worden. Bei der Filiale am Wiener Westbahnhof sollen Passanten vor der Filiale und den Kassenbereich inklusive PIN-Eingaben unrechtmäßig gefilmt worden sein. Ikea will allerdings in Revision gehen, da man keine Daten verarbeitet habe.

Bei seiner Entscheidung ist das BVwG der Datenschutzbehörde weitgehend gefolgt. Ausgangspunkt war ein Verwaltungsstrafverfahren um Datenschutzverletzung im Jahr 2022. Ermittlungen haben 30 Verstöße gegen Datenschutzvorschriften gezeigt. Ikea wurde zu 1,5 Millionen Euro Strafe verurteilt und muss zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 150.000 Euro zahlen.

PIN-Eingaben gefilmt und gespeichert

Das Gericht bestätigt 28 der vermeintlich 30 Verstöße. Laut Urteil solle eine Kamera PIN-Eingaben von erkennbaren Kunden aufgezeichnet und die Aufnahmen 72 Stunden lang gespeichert haben. Weitere sechs Kamers überwachten Bereiche, für die es keine rechtliche Grundlage gab. Die Blickfelder von sieben Kameras seien zu groß und seien für den angegebenen Zweck, wie etwa die Kontrolle der Schneeräumung, ganz oder teils nicht erforderlich.

Weiters fehlte in bestimmten Bereichen die digitale Verpixelung unbeteiligter Personen. Im Prozess machte Ikea einen ehemaligen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma dafür verantwortlich. Der Mann sei jedoch nicht in der Lage gewesen, dies umzusetzen. Die Maskierung wurde auch von Ikea nicht wiederhergestellt.

"Strafhöhe deutlich überzogen"

Ikea kündigte Rechtsmittel an. "Wir vertreten den Standpunkt, dass durch den Umstand, dass unser elektronisches Sicherheitssystem gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet und aufgezeichnete Personen oder ihre Dateneingaben auch nicht identifizierbar waren, per se gar keine Datenschutzverletzung passieren hätte können", so Christina Strauss, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Ikea Österreich, laut dem deutschen Portal "heise.de", das als erstes über das Urteil berichtet hat.

"Und selbst wenn, sei die Strafhöhe "aus unserer Sicht deutlich überzogen", zumal niemand geschädigt worden sei. Man kooperiere selbstverständlich mit den Behörden. Rechtskonformer Datenschutz stehe "an erster Stelle" bei Ikea. Die Videoüberwachung des Eingangs- und Kassabereichs sei am Standort Wien-Westbahnhof notwendig, um gegen Diebstähle und Vandalismus vorzugehen.

Mehrere zehntausend Personen gefilmt

Das BVwG kam zu der Überzeugung, dass von 25. März bis 25. Mai 2022 zumindest mehrere zehntausend verschiedene Personen erkennbar gefilmt wurden. Aus der Begründung lässt sich schließen, dass der schwedische Möbelgigant einen stark frequentierten öffentlichen Bereich gefilmt hat: Der Wiener Westbahnhof zieht täglich viele Menschen an, auch an seinen Nebenpforten.

Eine Straßenbahnstation und der Ausgang einer U-Bahn-Station wurden zusätzlich erfasst. Die Überwachungsanlage wurde von Ikea in Echtbetrieb genommen, noch bevor die datenschutzrechtliche Beurteilung vorlag.

PINs nicht missbraucht

Materiellen Schaden für Betroffene wurde nicht festgestellt, der ideelle Schaden sei gering. Die abgefilmten PINs wurden nicht missbraucht. Strafmildernd wirkten die Kooperation mit den Behörden, Ikeas Unbescholtenheit, die Behebung des Übelstandes, das Löschen der Aufnahmen und das Fehlen finanzieller Vorteile.

{title && {title} } LH, {title && {title} } Akt. 15.10.2025, 08:35, 14.10.2025, 15:17
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