Polizei stellt dicke Rechnung

Illegale Gaza-Demo: Organisator muss 86.000 Euro zahlen

Weil ein Schweizer zur Demo aufrief, obwohl sie von der Polizei verboten wurde, muss er nun zahlen. In Österreich sieht die Rechtslage anders aus.
Nick Wolfinger
03.12.2025, 13:38
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Eine pro-palästinensische Demonstration am 1. November mit 300 Teilnehmern in der Schweizer Kleinstadt Sion (Kanton Wallis), mit 37.000 Teilnehmern in etwa so groß wie Steyr oder Wiener Neustadt, kommt den Veranstalter teuer zu stehen. Weil die Versammlung von der Polizei nicht bewilligt wurde, werden ihm nun die Einsatzkosten von 80.000 Franken, umgerechnet rund 86.000 Euro, in Rechnung gestellt. Der Betroffene hat angekündigt, dagegen rechtlich vorzugehen.

Rund 80 Beamte im Einsatz

Beim Einsatz waren laut Behörden rund 80 Einsatzkräfte im Dienst. Diese wurden laut offizieller Abrechnung mit je 250 Franken pro Stunde berechnet. Daraus ergibt sich die Gesamtsumme von 80.000 Franken, die dem Organisator in einer Rechnung vergangene Woche zugestellt wurde.

Grundsatzdebatte entbrannt

Der Fall sorgt seit Wochen für Diskussionen in der Walliser Politik. Im Zentrum steht die Frage, ob eine solche Kostenverlagerung auf Einzelpersonen zulässig ist. Der zuständige Staatsrat Stéphane Ganzer (FDP) habe bereits Mitte November erklärt, die verbotene Demonstration sei trotz zweimaliger Untersagung durchgeführt worden. Wer in einem solchen Fall Kosten verursache, müsse sie auch tragen.

"Verletzung demokratischer Rechte"

"Das ist eindeutig missbräuchlich und hat eine abschreckende Wirkung", erklärte Gaël Ribordy, Mitglied des Organisationskomitees der Demonstration in Schweizer Medien. Seiner Meinung nach könnte dies die Organisation weiterer Demonstrationen in Zukunft behindern. "Es ist daher eine Verletzung demokratischer Rechte", betonte er. "Wir werden alles daransetzen, dem Kanton und dem Land, in dem wir leben, klarzumachen, dass dies nicht hinnehmbar ist."

Kanton beruft sich auf Gesetz

In der föderalen Schweiz ist die Rechtslage von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Walliser Kantonspolizeigesetz ist tatsächlich klar festgelegt, dass bei nicht bewilligten Demonstrationen die Einsatzkosten auf den Veranstalter abgewälzt werden können. Die einzelnen Teilnehmer werden dabei nicht belangt. Dennoch kommt der aktuelle Fall nun vor Gericht. Es geht um die Grundsatzfrage, ob damit die verfassungsmäßigen Rechte auf Versammlungsfreiheit ungerechtfertigterweise beschränkt wird.

Rechtslage in Österreich anders

In Österreich sieht die Rechtslage komplett anders aus. Hier ist das Versammlungsrecht bundesweit einheitlich geregelt. Der erste große Unterschied ist, dass in Österreich Demonstrationen nicht von der Polizei "erlaubt" werden müssen. Wer eine Demonstration durchführen will, muss diese lediglich rechtzeitig (üblicherweise zumindest 24 bis 48 Stunden vor Versammlungsbeginn) bei der Polizei "anzeigen", also ankündigen. Tut man dies nicht, kann die Polizei die "nicht ordnungsgemäß angezeigte" Versammlung auflösen.

"Die Verrechnung von Kosten eines polizeilichen Einsatzes ist bei Versammlungen – im Gegensatz zu Veranstaltungen – gesetzlich nicht vorgesehen", hielt etwa der Rechnungshof in seinem Bericht zu "Polizeilichen Großeinsätzen" im März 2018 fest. Allerdings ist die Grenze zwischen "Versammlung" und "Veranstaltung", etwa bei Paraden mit Musik, nicht immer ganz eindeutig.

Streitfall "Klimakleber"

Und wie sich im Zuge der zahlreichen Aktionen der sogenannten "Klimakleber" zeigte, kommt es immer wieder zu Versuchen der Polizeibehörde, die Einsatzkosten auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes (§ 92a SPG "Kostenersatzpflicht") weiterzuverrechnen. Dieser Paragraph ist zwar für "selbst verschuldete Notlagen" und das Auslösen von Alarmen ohne tatsächliche Gefahrenlage gedacht (z.B. falscher Feuer- oder Polizeialarm), wird aber gelegentlich gegen Demonstrationen angewendet, wogegen die Aktivisten dann vor Gericht ziehen müssen.

{title && {title} } NW, {title && {title} } 03.12.2025, 13:38
Jetzt E-Paper lesen