Knapp ein Jahr nach dem Tod der Grazer Beauty-Influencerin Stefanie P. steht fest, wann ihr Ex-Freund Patrick M. (31) vor Gericht muss. Am 27. und 30. November droht dem Slowenen in Graz lebenslang. An zwei Tagen wird dem 31-Jährigen wegen Mordes der Prozess gemacht.
Laut Anklage würgte der 31-Jährige seine Ex-Freundin und verletzte sie mit einem Messer. Die bewusstlose und blutende Frau soll er anschließend in einen Reisekoffer gezwängt haben. Darin erstickte Stefanie P. schließlich. Der von Star-Anwältin Astrid Wagner verteidigte 31-Jährige bestreitet den Mordvorwurf weiterhin. Geständig zeigte er sich lediglich zur Störung der Totenruhe durch den Transport und das Vergraben der Leiche.
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Danach soll Patrick M. Spuren beseitigt haben. Ein blutbeflecktes Hundebett, ein Teppich und sein Messer verschwanden spurlos. Das Handy der Toten soll der Ex-Freund in ein Gebüsch geworfen haben. Die Leiche transportierte der Verdächtige schließlich in seinem roten Golf über die Grenze nach Slowenien. Erst nach tagelanger Suche wurde Stefanie P. in einem Waldstück bei Majšperk gefunden – wir berichteten.
Die jahrelange On-off-Beziehung zwischen dem arbeitslosen Kampfsportler und der Beauty-Unternehmerin war im Herbst 2025 endgültig zerbrochen. Kontakt bestand nur noch wegen des gemeinsamen Hundes "Marlow". Dennoch besaß der 31-Jährige weiterhin einen Schlüssel zu ihrer Wohnung.
Nach einer Partynacht im November trafen die beiden erneut aufeinander, da sollen dem Slowenen die Sicherungen durchgebrannt sein. Gegen 6 Uhr fuhr Stefanie P. nach Hause und berichtete einer Freundin noch von den "verachtenden Blicken" ihres Ex. Rund eine Stunde später soll dieser ihr zur ehemals gemeinsamen Wohnung gefolgt und mit seinem Schlüssel hineingelangt sein. Ein Nachbar hörte noch kurz einen lautstarken Streit – dann wurde es still.
Brisant: Die Auswertung seines Mobiltelefons ergab, dass der Angeklagte um exakt 9.23 Uhr bei ChatGPT recherchiert haben soll, wie schnell man bei einem Würgegriff ohnmächtig werde und wie sehr man aufpassen müsse, dass jemand dabei stirbt. Dennoch bestreitet er den Mordvorwurf, spricht laut seiner Verteidigerin von einem Unfall. Die Unschuldsvermutung gilt.