Die Debatte um die Abschiebung nach Syrien nimmt neue Fahrt auf. Innenminister Gerhard Karner betonte zuletzt wiederholt, dass Abschiebungen in die Region "absolut notwendig" und ein Schlüssel für eine "glaubwürdige Asylpolitik" sei. Zudem kündigte er nach einem entsprechenden Fall weitere solche Abschiebungen an.
Doch dieses Vorhaben erfuhr am Dienstag nun einen gehörigen Dämpfer. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) blockierte nun eine zweite Abschiebung nach Syrien. Das Innenministerium müsse im Vorfeld einige Fragen klären – diese betreffen unter anderem auch das Schicksal jenes abgeschobenen Syrers, der seit seiner Übergabe an lokale Behörden als vermisst gilt.
Österreich ist aktuell das einzige EU-Land, das in das von 15 Jahren Bürgerkrieg arg gebeutelte Syrien abschiebt. Die Lage ist dort nach dem Sturz von Langzeit-Diktator Baschar al-Assad aber unübersichtlich, kritisieren Menschenrechtler. Auch das ungewisse Schicksal eines im Juli abgeschobenen Syrers befeuert die aktuelle Debatte. Eine Aufforderung der Vereinten Nationen, Österreich solle Ermittlungen zum Aufenthaltsort der betroffenen Person einleiten, nannte Karner "abgehoben und weltfremd".