Schock-Prozess

Penis abgetrennt – Kärntner drohen jetzt 15 Jahre Haft

Ein Kärntner muss sich heute wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Österreich Heute
12.11.2025, 09:04
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Ein Kärntner, Ende 30, muss sich am Mittwochnachmittag (12. November) vor dem Schöffengericht dafür verantworten, dass er bei der Amputation des Penis eines anderen Mannes dabei war.

Laut Anklage leidet der Beschuldigte an schweren psychischen Problemen und hat sich immer wieder selbst verletzt und verstümmelt. Ihm wird unter anderem absichtlich schwere Körperverletzung vorgeworfen. Weil das Opfer bleibende Schäden davongetragen hat, drohen dem Kärntner bis zu 15 Jahre Haft.

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, liegt die Tat schon einige Jahre zurück. Über eine spezielle Internetseite fand der Kärntner Gleichgesinnte und lernte dabei einen Mann kennen, der inzwischen in Großbritannien zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Dieser lud den Kärntner nach Deutschland ein, wo sich ein Mann sein Geschlechtsteil abtrennen ließ. Vor Ort waren auch Betäubungsmittel im Spiel.

Laut Anklage hat der Kärntner bei der Vorbereitung mitgeholfen, die eigentliche Amputation wurde aber von einem dritten Mann durchgeführt. Das Opfer musste danach ins Krankenhaus. "Der Verletzte wurde zu einer Straße gebracht, wo er alleine auf die Rettung warten musste", steht in der Anklageschrift. Im Zuge der Ermittlungen wollte sich das Opfer nicht zur Tat äußern und hat auch nicht gegen den Angeklagten ausgesagt.

Weiters wurden beim Kärntner laut Anklage auch einschlägige Chats über Minderjährige sowie Bilder mit sexualbezogener Darstellung Minderjähriger gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft ihm daher nicht nur absichtlich schwere Körperverletzung vor, sondern auch, "bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" besessen zu haben. Neben einer möglichen Verurteilung fordert die Staatsanwaltschaft auch die Unterbringung des Mannes in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung.

Für den Kärntner gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 12.11.2025, 09:05, 12.11.2025, 09:04
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