Mehrere Fälle erreichten die "Heute", in denen Menschen während ihres Langzeit-Krankenstands ins Ausland auf Reise gingen. Jetzt zieht die ÖGK Konsequenzen: Die Gesundheitskasse kündigt ab sofort strengere Prüfungen und eine Änderung der Krankenordnung an. Künftig soll genauer kontrolliert werden, ob ein Ortswechsel medizinisch gerechtfertigt ist – oder ob es sich de facto um Urlaub handelt.
"Ein Krankenstand ist kein Urlaub", stellt die ÖGK unmissverständlich klar. Entscheidend sei nicht der Aufenthalt an sich, sondern die medizinische Beurteilung. Bei Burnout – wie auch bei allen anderen Erkrankungen – werde geprüft, ob ein Ortswechsel die Genesung unterstütze oder eine zusätzliche Belastung darstelle. Maßgeblich sei dabei die Einschätzung der behandelnden Ärzte.
ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer erklärt dazu: "Wir haben solche Fälle zuletzt intensiv intern diskutiert." Als Konsequenz werde der medizinische Dienst der ÖGK ab sofort strengere Kontrollen bei beantragten Auslandsaufenthalten während eines Krankenstands durchführen. Zusätzlich wurde angeordnet, unverzüglich eine Änderung der Krankenordnung auszuarbeiten und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen. Für Wurzer ist klar: "Ein Auslandsaufenthalt oder gar ein Urlaub während eines Krankenstands kommen nicht in Frage."
Hintergrund der Debatte sind mehrere Fälle, die zuletzt für Diskussionen sorgten. So berichtete "Heute" über den Fall einer Krankenschwester, die im Langzeit-Krankenstand eine Reise nach Südafrika unternahm – sie hatte die Reise schon vor dem Krankwerden als Urlaub gebucht, "Heute" berichtete.
Unter anderem berichtete "Heute" über einen Burnout-Patienten, der im Langzeit-Krankenstand zwei Wochen in Kroatien verbrachte. Thomas P. (65, Name von der Redaktion geändert) hatte den Ortswechsel vorab beantragt und genehmigt bekommen. Laut ÖGK handelt es sich dabei um medizinische Einzelfallentscheidungen, die künftig noch genauer geprüft werden sollen.
Genau solche Konstellationen werfen für die ÖGK Fragen auf. Die Gesundheitskasse macht nun deutlich, dass die bisherigen Regelungen präzisiert werden müssen. Ziel sei es, Missverständnisse zu vermeiden und klarzustellen, wo die Grenze zwischen therapeutisch sinnvollem Ortswechsel und einem Urlaubsantritt im Krankenstand verläuft.
Fest steht: Die Kontrollen werden ab sofort strenger. Ob und in welcher Form die Krankenordnung geändert wird, entscheidet – wie gesetzlich vorgesehen – die Hauptversammlung der ÖGK.