Nach der Führerscheinabnahme beim Bezirkshauptmann von Zell am See zieht das Land Salzburg Konsequenzen: Bernhard Gratz wird mit sofortiger Wirkung dienstversetzt, bleibt aber offiziell Bezirkshauptmann. Der Fall wird zudem im Salzburger Landtag Thema.
Auslöser ist ein bekannt gewordener Alkoholzwischenfall: Gratz wurde im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle Ende November alkoholisiert in seinem Auto angetroffen, der Alkotest ergab 1,94 Promille. Der Führerschein wurde ihm abgenommen – "Heute" berichtete.
"Angesichts der vorliegenden Anzeige gegen Bezirkshauptmann Bernhard Gratz ist die Dienstbehörde umgehend tätig geworden. Bis zur Klärung aller Vorwürfe und bis alle Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, hat die Dienstbehörde mit sofortiger Wirkung eine andere Dienstzuteilung für Bezirkshauptmann Bernhard Gratz ausgesprochen", heißt es vom Land Salzburg gegenüber den "Salzburger Nachrichten".
Der Jurist werde "bis auf Weiteres" im Amt der Salzburger Landesregierung in anderer Funktion eingesetzt. Die Maßnahme solle auch dazu dienen, das Ansehen des Amts wiederherzustellen. Gleichzeitig heißt es aus dem Land: "Die Leitung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See obliegt bis zur Klärung aller Vorwürfe und bis zum rechtskräftigen Abschluss aller Verfahren seinem bisherigen Stellvertreter". Offiziell bleibt Gratz damit Bezirkshauptmann – die operative Führung liegt jedoch beim Stellvertreter.
ÖVP-Landeshauptfrau Karoline Edtstadler, die für Personal zuständig ist, sagt dazu: "Die Dienstbehörde hat hier rasch gehandelt und hat ohne Ansehen der Person die Konsequenzen gezogen und die weiteren Schritte veranlasst. Die Verfahren sind nun abzuwarten. Aber eines ist klar: Beim Thema Alkohol gibt es keine Toleranz".
Brisant ist auch ein Detail im Verfahren: Ausgerechnet die Bezirkshauptmannschaft Zell am See muss das Verfahren rund um die Führerscheinabnahme abwickeln. Damit müssten Mitarbeiter gegen den eigenen Chef vorgehen.
Das Land Salzburg erklärte dazu: "Das Land hat geprüft, ob die Übertragung des Verfahrens an eine andere Bezirkshauptmannschaft möglich ist." Das sei jedoch nicht möglich, weil die Anzeige im Pinzgau erfolgt sei. Deshalb werde ein anderer Weg gewählt: "Ein erfahrener Mitarbeiter einer anderen Bezirkshauptmannschaft wird daher geringfügig in der BH Zell am See dienstzugeteilt und das Verfahren abwickeln. Auch um jeglichen Anschein einer Befangenheit gar nicht aufkommen zu lassen."
Die Grünen kündigten an, im Landtag am Mittwoch eine dringliche Anfrage einzubringen. Sie wollen unter anderem klären, ob Gratz dienstlich oder privat unterwegs gewesen ist und ob ein Dienstwagen im Spiel war.
Gratz bestätigte zwar den Zwischenfall, wies jedoch den Vorwurf zurück, selbst gefahren zu sein oder das Auto in Betrieb genommen zu haben. Laut seiner Darstellung habe ein Bekannter am Beifahrersitz den Motor gestartet. Er habe zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, selbst zu fahren, betonte Gratz.