Der Fall ist auch für die Ermittler einzigartig: Ein erst 18-jähriger ungarischer Staatsbürger aus dem Bezirk Korneuburg soll einen 29-jährigen Wiener ins Nachbarhaus in Langenzersdorf gelockt haben. Sein Plan: Ihn in eine Falle zu locken und ihn zu töten, wie er in der Einvernahme eiskalt erzählte.
Der 18-Jährige soll den Wiener (29) einige Tage vor dem Treffen auf Snapchat verführt, ihn ins Nachbarhaus in Langenzersdorf (NÖ) gelockt haben. Auf das Haus hatte er und seine Familie aufpassen sollen, während die Eigentümer auf Urlaub weilten.
In der Nacht auf den 7.8. soll der Nachwuchs-Kampfsportler den 29-Jährigen schließlich brutal mit bloßen Händen getötet haben.
Während er zuerst vage und etwas wirre Angaben machte, legte er dann eiskalt ein Geständnis ab: "Ich mag keine Schwule." Er habe dem Opfer eine Falle stellen und ihn dann töten wollen, den Plan habe er durchgeführt. Nach der Tat hatte er sich seinen Eltern und einem Bekannten anvertraut und geschildert, was vorgefallen ist. Die Polizei fand die Leiche, der 18-Jährige wurde im Elternhaus festgenommen, sitzt in U-Haft.
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Ob der Verdächtige Kontakt zur sogenannten Pädo-Hunter-Szene hat, die Jagd auf Homosexuelle macht und ihnen Pädophilie unterstellt, ist Gegenstand von Ermittlungen. Sein Opfer dürfte er jedenfalls nur zufällig ausgesucht haben. Es hätte auch einen anderen treffen können. Die Ermittler gehen derzeit von einem Einzeltäter aus – von Mitwissern oder Mittätern ist bisher nichts bekannt.
Star-Anwältin Astrid Wagner vertritt den jungen Ungarn. Sie sagt gegenüber "Heute": Es sei "viel Ecstasy" im Spiel gewesen: "Durch Drogenkonsum war möglicherweise die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben."
Die Staatsanwaltschaft beantragte nun auch ein chemisches Gutachten zur Blut- und Harnprobenanalyse sowie ein psychiatrisches Gutachten über den 18-Jährigen. Die Zurechnungsfähigkeit wird also geprüft.
Auch das vorläufige Obduktionsergebnis liegt vor: Massive Gewalteinwirkung auf den Hals sowie ein stumpfes Schädel-Hirn-, Brustkorb- und Bauchtrauma. Die Unschuldsvermutung gilt.