Im Burgenland ändert sich die Zuständigkeit für Kindergärten: Künftig soll die Bildungsdirektion anstelle vom Land zuständig für die Verwaltung sein. "Damit legen wir den Grundstein für ein starkes Fundament, auf dem die gesamte Bildung zusammengeführt wird", so Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ). Das Gesetz soll im Dezember im Landtag einlaufen und mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
Die pädagogischen Zuständigkeiten im Land sollen mit der aktuellen Novelle des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes unter einem Dach vereint werden. "Mit dieser strukturellen Eingliederung schaffen wir die Basis für ein nahtloses, chancengerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungssystem im Burgenland – von der frühen Kindheit bis zum Schulabschluss", so Winkler.
Laut SPÖ-Bildungssprecherin Doris Prohaska soll durch die neue Struktur die Gestaltung der Übergangsprozesse zwischen Kindergarten und Schule verbessert werden. Für die Pädagogen würde die Eingliederung eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Bildungsstufen, den Zugriff auf abgestimmte Konzepte sowie gemeinsame Fortbildungsangebote bedeuten. Weiter heißt es, Eltern würden von einer "klaren Orientierung und konsistenten pädagogischen Konzepten" über alle Bildungsstufen hinweg profitieren.