Coronavirus

Kirchen und Moscheen öffnen wieder, Heirat verboten

Nach dem harten Lockdown kommen die ersten Lockerungen. "Heute" verrät, was das für Gotteshäuser, Begräbnisse und Hochzeiten bedeutet.

Heute Redaktion
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Im Wiener Stephansdom gilt Maskenpflicht.
Im Wiener Stephansdom gilt Maskenpflicht.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Am Montag, dem 7. Dezember, treten die ersten Lockerungen nach dem harten Lockdown in Österreich in Kraft. Wie die Bundesregierung am Mittwoch mitteilte, werden somit auch Besuche von Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen Gotteshäusern wieder erlaubt.

Begräbnisse möglich, Hochzeitsfeiern nicht

Die Religionsgemeinschaften sollen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos treffen. Vorgegeben ist allerdings, dass jedenfalls in Innenräumen Masken zu tragen sind. Und: Auch Begräbnisse sind möglich. Sie können mit höchstens 50 Personen abgehalten werden, Mindestabstandsregel und Maskenpflicht gelten.

Die Hochzeit im Standesamt ist weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern bleiben verboten.

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