Geld landete im Casino

Knast-Zuhälter verzockte 57.000 Euro seines Opfers

Schockierender Fall in der Steiermark: Ein wegen Betrugs Inhaftierter soll eine Frau zur Prostitution gedrängt und sie dann abgezockt haben.
Newsdesk Heute
29.04.2026, 22:21
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Aus seinen vergangenen Fehlern nichts gelernt hat offenbar ein 38-jähriger Häftling der Justizanstalt Maria Lankowitz. Der Kärntner saß bereits eine Strafe wegen Betrugs ab, als ihn ein Mithäftling auf sein späteres Opfer aufmerksam machte.

Dem 38-Jährigen wurde von seinem Zellengenossen berichtet, dass die Frau mit Geldsorgen zu kämpfen habe. Über ein illegales Handy nahm der Häftling Kontakt mit ihr auf und machte ihr ein verhängnisvolles Angebot, welches nun ein rechtliches Nachspiel am Grazer Straflandesgericht hatte.

Geld verzockt

Der Mann führte die Frau der illegalen Wohnungsprostitution zu. Dabei übernahm er aus dem Gefängnis heraus die Rolle des Zuhälters. Er erstellte die Annoncen auf Webseiten und übernahm die Kundenvermittlung. Über Monate hinweg habe die Frau so "zwei bis sieben Freier am Tag" gehabt, gestand der Häftling vor Gericht.

Besonders dreist war jedoch, was der Beschuldigte mit dem illegal erwirtschafteten Geld der Frau machte. Wie die "Kleine Zeitung" berichtete, soll der Häftling ihr angeboten haben, den Gewinn in Bitcoins anzulegen und zu vermehren. Ganze 57.000 Euro übergab ihm sein Opfer.

Nun steht sie vor dem Nichts: Das Geld hat der Beschuldigte nämlich nie irgendwo angelegt. Vielmehr habe er es auf seinen Freigängen in Casinos und Wettbüros verzockt. Laut der Anwältin des Opfers habe der Mann die Frau "physisch und psychisch ruiniert".

Das Urteil

Der Angeklagte zeigte sich im Zuge der Verhandlung geständig und beteuerte, dass er seinem Opfer zunächst wirklich helfen wollte. Zudem erzählte er von seinem Kind, das regelmäßig nach ihm fragen würde.

Die Richterin ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Sie verurteilte den 38-Jährigen wegen der Zuführung zur Prostitution und schweren Betrugs zu zwei weiteren Jahren hinter Gittern. Des Weiteren müsse er seinem Opfer 59.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zukommen lassen.

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